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LIBERUM stellt Vorlagen gegen EU-Gesundheitsdatenaustausch bereit
LIBERUM veröffentlicht Formulare zur Ablehnung der Weitergabe spanischer Gesundheitsdaten an die EU unter Berufung auf Widerspruchsrechte und Datenschutzbehörden.
LIBERUM verteilt Vorlagen zur Verweigerung von Gesundheitsdatenübermittlungen
Ein Bürger druckt ein Schreiben, unterschreibt es, reicht es bei der zuständigen Gesundheitsbehörde ein und verlangt eine gestempelte Kopie mit Eingangsdatum. Diese Geste, multipliziert um Tausende, ist das Ziel der Vereinigung LIBERUM. Am 29. August 2023 veröffentlichte sie eine Erklärung mit Dokumentvorlagen im PDF- und Word-Format, damit jeder im Voraus die Zustimmung zur Übermittlung seiner Gesundheitsdaten an Länder der Europäischen Union verweigern kann.
Der Ansatz ist drastisch. Die Vereinigung behauptet, Brüssel wolle auf alle Gesundheitsdaten der Bürger zugreifen, und die spanische Regierung habe eine Agentur geschaffen, um diese zu verwalten und mit anderen Mitgliedstaaten zu teilen – gleichgesetzt mit der digitalen Identität. Ihrem Bericht zufolge beginnt der Prozess in vier autonomen Gemeinschaften und wird später auf den Rest ausgedehnt.
Was genau fordert die Erklärung?
Der Text ermutigt dazu, die Zustimmung für jede Verwaltung – zentral oder regional – zu verweigern, Gesundheitsdaten „auf jegliche Weise, die ihnen einfällt“, ohne ausdrückliche Erlaubnis an ausländische Staaten weiterzugeben. Die Grundthese lautet, dass es keine vorherige Ankündigung geben wird: Logischerweise sollte die ausdrückliche Zustimmung eingeholt werden, doch sie argumentieren, dies geschehe standardmäßig und ohne Information der Betroffenen.
Daher die Eile. Wer seine Ablehnung nicht vorab einreicht, dem wird gewarnt, dass seine Daten ohne Nachfrage an andere europäische Partner fließen werden. Das erklärte Ziel ist der kumulative Effekt: Tausende identische Schreiben würden eine Neugestaltung des Verfahrens erzwingen.
Wo das Schreiben einreichen
Die Vereinigung selbst detailliert die Wege. Der erste ist Redsara, das gemeinsame elektronische Register der Verwaltung. Der zweite ist das zuständige regionale Register, gerichtet an das Gesundheitsministerium und die Gesundheitsbehörde der jeweiligen Gemeinschaft. Wer Papier bevorzugt, hat zwei Optionen: persönliche Abgabe beim Register des Gesundheitsbereichs oder im Rathaus, oder Versand per Burofax (beglaubigte Post). In allen Fällen wird eines betont: eine Kopie mit Eingangsstempel verlangen.
Im Thread wird empfohlen, vorher bei der Gesundheitsbehörde anzurufen, um nach dem konkreten Register zu fragen. Zudem wird erwähnt, dass eine bekannte Person ihr Schreiben ein Jahr vor Veröffentlichung der Erklärung eingereicht hatte, was darauf hindeutet, dass das Verfahren bereits seit einiger Zeit über geschlossene Kanäle kursiert.
Können Gesundheitsdaten ohne Patientenzustimmung weitergegeben werden?
Hier spaltet sich die Erzählung. Gegen die These der Standardweitergabe erinnert ein Teil der juristischen Analyse daran, dass Datenschutzvorschriften als Mauer wirken: Nur der Betroffene selbst kann seine personenbezogenen Daten weitergeben, und keine Behörde darf sie ohne Zustimmung an Dritte übertragen. Als unüberwindbares Hindernis wird das LOPD (spanisches Datenschutzgesetz) angeführt.
Auf der Gegenseite replizieren andere, dass rechtliche Schutzmaßnahmen in den letzten Jahren nichts verhindert hätten. Solche Verfahren werden durch Kleingedrucktes bei der Erneuerung des DNI (Personalausweis) oder bei Unterschrift beliebiger Vorgänge formalisiert, und die meisten Menschen unterschreiben ohne Lesen. Der angeführte Vergleich ist die medizinische Einwilligung: In Spanien können Organe eines Verstorbenen gespendet werden, wenn dieser keinen vorherigen Widerspruch hinterlassen hat – ein Beispiel dafür, dass Schweigen die Weitergabe begünstigt.
Der Rechtsweg jenseits der Vorlage
Der aus juristischer Sicht vorgeschlagene Weg ist anders und strukturierter. Zuerst wird das Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Gesundheitsdaten an ausländische Staaten oder Entitäten ausgeübt. Wenn innerhalb von einem Monat keine Antwort erfolgt oder diese nicht zufriedenstellend ist, ist der nächste Schritt die Beschwerde bei der Agencia Española de Protección de Datos (Spanische Datenschutzagentur) über deren elektronisches Register. Dies ist der regulierte Weg, langsamer als Burofax, aber mit administrativer Rückendeckung.
Die Diskussion driftete auch zum genannten Rechtsrahmen ab. Mehrere Nachrichten versuchen, die europäische Verordnung über den Gesundheitsdatenraum zu lokalisieren, landen stattdessen bei der Verordnung (EU) 2023/607 vom 15. März 2023, die tatsächlich die Vorschriften für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika aufgrund der Pandemiefolgen ändert. Die Verwirrung zeigt, wie leicht man die Medizinprodukteverordnung mit der für klinischen Datenaustausch verwechseln kann.
Grundlegender Skeptizismus
Nicht alle akzeptieren den Rahmen. Eine Strömung behauptet, die Daten seien seit Jahrzehnten weitergegeben worden, bei jedem ungelesenen Kästchen, und die Vorlage komme zu spät: Die Farce sei längst abgeschlossen. Andere gehen weiter und bezeichnen die Initiative als Ablenkung, argumentierend, dass die echte Lösung kein administratives Schreiben sei, sondern die Einsicht, außerhalb des Systems operieren zu müssen.
Wieder andere sehen ein anderes Risiko: Dass die Unterschrift der Ablehnung am Ende Listen von Dissidenten erzeugt. Und einige erinnern daran, dass die Europäische Krankenversicherungskarte in der Praxis nicht immer so funktioniert wie versprochen, wobei Übertragungen zwischen Regionen bereits Reibereien an den Schaltern verursachen.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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