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Justizministerium plant Verkürzung der Erfahrungspflicht für Pflichtverteidiger
Das spanische Justizministerium schlägt vor, die erforderliche Berufserfahrung für den turno de oficio von drei auf ein Jahr zu senken, ohne die niedrigen Honorare anzugehen.
Das spanische Justizministerium erwägt, die Anforderung an die effektive Berufsausübung für den Zugang zum turno de oficio (Pflichtverteidigerliste) von drei auf ein Jahr zu verkürzen. Als Flickmaßnahme gegen die Abwanderung von Anwälten präsentiert, ignoriert das Vorhaben das eigentliche Problem: eine Vergütung, die in vielen Provinzen nicht einmal 7.000 Euro jährlich erreicht.
Der Vorschlag, der in diesen Tagen bekannt wurde, soll die wachsende Flucht von Juristen aus dem System der Pflichtverteidigung eindämmen, indem der Einstieg für neue Kammermitglieder erleichtert wird. Doch jene, die bereits darin tätig sind, sind sich einig: Die Senkung der Anforderung von drei auf ein Jahr löst das Problem des Abbruchs nicht, sondern verdeckt es nur. „In Kürze wird die Liste mit unerfahrenen Leuten besetzt sein“, fassen kritische Stimmen zusammen, die in der Maßnahme einen Sammelsurium-Ansatz sehen, um Listen mit frischgraduierten Anfängern ohne reale Praxiserfahrung zu füllen.
Erfahrung lässt sich nicht improvisieren: von drei Jahren auf nur eines
Aktuell werden für die Einschreibung in den turno de oficio drei Jahre effektiver Berufsausübung verlangt. Die Reform würde diese Frist auf ein Jahr verkürzen. Langjährige Praktiker weisen darauf hin, dass ein Jahr als Kammermitglied null gesehenen Fällen entsprechen kann: Es genügt, Beiträge zu zahlen und einen Abschluss zu haben. In einigen Kammern gibt es zudem spezifische Zugangsprüfungen – bis zu fünfstündige Prüfungen über Familien-, Straf- oder Prozessrecht –, die laut Zeugen als Qualitätsfilter beibehalten wurden. Die Reform eliminiert sie nicht, aber durch die Verkürzung der Frist befürchten viele, dass die Liste mit „Papas Söhnchen“ ohne Hintergrund gefüllt wird.
Zahlen des Desasters: 45.868 Anwälte 2019 und eine Vergütung unter Mindestlohn
Die verfügbaren Daten zeichnen ein Bild einer Krise im Berufsfeld. 2019 waren 45.868 Anwälte im turno de oficio registriert, kaum 31 % aller praktizierenden Juristen. Der Trend ist rückläufig. Die Gründe sind wirtschaftlich: In Galicien, einer der am besten zahlenden Regionen, liegt die durchschnittliche Jahresvergütung bei rund 7.000 Euro, und in mittleren Gerichtsbezirken können es nur mit großer Mühe 10.000–12.000 Euro sein. In kleinen Gebieten überschreitet das Jahreseinkommen nicht 4.000 Euro. „Ich verdiene etwas mehr als beim Bezug des IMV (Mindestlebensunterhalt)“, gesteht eine Pflichtverteidigerin und fügt hinzu, dass Zahlungen von Versicherungen verzögert werden und die Arbeitsbelastung konstant hoch sei.
Das wahre Loch: erbärmliche Honorare und verspätete Zahlungen
Die Abwanderung der Anwälte ist nicht auf übermäßige Anforderungen zurückzuführen, sondern auf Bedingungen, die ein Leben vom turno unmöglich machen. Wer ihn ausübt, tut dies als Nebeneinkommen, da der turno nur Kosten deckt. Zudem verpflichten einige Kammern zur Registrierung in Sonderlisten – Einwanderungsrecht, Minderjährige – ohne zusätzliche Vergütung. „Der turno trägt das Geschäft nicht“, lautet das Fazit. Die Reduzierung der Anforderung von drei auf ein Jahr kann kurzfristig die Kopfzahl erhöhen, aber wenn die Honorarsätze und Zahlungsfristen nicht überprüft werden, besteht die Gefahr, das System mit unerfahrenen Fachleuten ohne Anreize zum Bleiben zu übersättigen.
Wie derzeit vorgeschlagen, scheint die Maßnahme eine Schreibtischlösung für eine Straßenkrise zu sein. Das Justizministerium gewinnt Zeit, aber die Pflichtverteidiger werden weiterhin spät und schlecht bezahlt. Wenn die Reform ohne begleitende Verbesserung der Vergütung durchgeht, wird sich nur das Profil des Anwalts ändern: jünger, weniger abgebrüht und wahrscheinlich genauso desillusioniert.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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