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Israel: Landkauf und der Teilungsplan von 1947
Der UN-Teilungsplan von 1947 wies dem jüdischen Staat 56 % Palästinas zu, obwohl er nur 7 % des Landes besaß. Debatte über Israels Existenzrecht.
Laut den in dieser Debatte häufig zitierten Zahlen lag der jüdische Landbesitz im britischen Mandatsgebiet Palästina bei etwa 7 % der Fläche, während die jüdische Bevölkerung rund ein Drittel ausmachte. Der 1947 von der UN vorgeschlagene Teilungsplan sah für den geplanten jüdischen Staat 56 % des Territoriums vor. Diese Diskrepanz – vom Minderheitenbesitz zur Mehrheit des Landes – ist der Kernpunkt jahrzehntelanger Diskussionen. Würde Landkauf allein Souveränität legitimieren, könnte jeder ausländische Käufer einen Staat in seinem Garten ausrufen. Die Debatte geht jedoch tiefer: Manche bestreiten, dass das 7 % durch Urkunden belegt sei, andere argumentieren, das Problem liege nicht im Kaufvolumen, sondern in den späteren Enteignungen.
Wie viel Land kauften die Zionisten tatsächlich?
Die Ausgangsthese lautet, dass die ersten jüdischen Siedler das Land kauften und kultivierten, was ihnen ein Existenzrecht dort gebe. Dagegen wird eingewandt, dass Grundstückskauf in einem fremden Land zwar Rechte innerhalb der geltenden Gesetze schaffe, aber weder Herrschaftsgewalt noch Vertreibungsbefugnis gegenüber der lokalen Bevölkerung. Ein oft genanntes Beispiel sind Deutsche, die Immobilien auf Mallorca kaufen; niemand erwartet, dass sie die Insel für unabhängig erklären.
Das Gegenargument wiegt schwer: Das Land gehöre dem, der es bearbeite, und die Wüste habe geblüht. Offen bleibt jedoch der Punkt, den einige fordern, aber niemand liefert: die Kaufurkunden. Die genannte Zahl von 7 % basiert auf Schätzungen zur Eigentumsverteilung, nicht auf einem einheitlichen Grundbuchregister.
1947: Eine Teilung mit internationalem Jerusalem und Zollunion
Es ist wichtig zu präzisieren, was die UN beschloss. Sie rief keinen Staat aus, sondern schlug vor, Palästina in zwei staatliche Verwaltungsgebiete mit wirtschaftlicher und zollrechtlicher Union zu teilen. Palästina sollte als gemeinsamer Rahmen bestehen bleiben, Jerusalem unter internationale Kontrolle gestellt werden. Die Resolution der Generalversammlung war rechtlich nicht bindend und sprach dem jüdischen Teil auf dem Papier die Negev-Wüste zu, ohne dies ausführlich zu begründen.
Der vorgeschlagene Plan gab 56 % des Territoriums einer Gruppe, die ein Drittel der Bevölkerung stellte und etwa 7 % des Landes besaß. Dies erklärt den palästinensischen Widerstand: Er lehnte den Plan nicht willkürlich ab, sondern betrachtete ihn als Enteignung. Nach Ende des britischen Mandats rief der Staat Israel eigenständig seine Unabhängigkeit aus und begann, nach einer verbreiteten Analyse, eine massive Vertreibung: 750.000 Palästinenser wurden vertrieben und etwa 700 Ortschaften zerstört. Ob man dies als ethnische Säuberung bezeichnet oder leugnet, ist umstritten; unbestritten ist jedoch, dass die spätere Landkarte nicht der ursprünglichen Eigentumsverteilung entspricht.
Der Streit um die Erstbesetzung: Von den Philistern bis zum Buch von 1714
Ein weiterer Hauptstrang der Debatte betrifft die Frage, wer zuerst da war. Es wird daran erinnert, dass Kanaaniter und Philister – Namensgeber für Palästina – vor den im Buch Josua beschriebenen Feldzügen ansässig waren. Nach den Aufständen gegen Rom wurden die nicht konvertierten Überlebenden deportiert, was die Diaspora erklärt. Die muslimische Eroberung der Region datiert auf 636–39, als keine nennenswerte jüdische Bevölkerung mehr vorhanden war.
Auf der anderen Seite wird ein lateinisches Buch aus dem Jahr 1714 angeführt. Sein Autor, der Hebräisch, Arabisch und Griechisch beherrschte, bereiste die Region seit 1695 und katalogisierte etwa 2.500 Orte, die in biblischen und rabbinischen Quellen erwähnt werden. Daraus wird geschlossen, dass Toponymie und Bevölkerung des Gebiets nicht arabisch geprägt waren. Ob dies etwas beweist, ist weiterhin umstritten. Hinzu kommt die These des israelischen Historikers Shlomo Sand, wonach das jüdische Volk als solches ein Konstrukt sei und die heutigen Palästinenser die Nachfahren der alten Nnnn seien. Als Randnotiz sei erwähnt, dass beide Seiten auch Texte zitieren, die ihre Position stützen sollen: Gandhi soll 1938 gegen einen jüdischen Staat dort gewesen sein, und es gibt Verweise auf die Vertreibung der Nnnn aus Spanien 1492, deren dokumentarischer Beweiswert jedoch oft angezweifelt wird.
Oslo 1993 und der verbindliche Rahmen
An diesem Punkt kreuzen sich verschiedene Strömungen: das Existenzrecht des Staates Israel, das Recht Palästinas und die Nützlichkeit der Debatte über historische Prioritäten. Die Osloer Abkommen von 1993 wurden von beiden Seiten unterzeichnet. Nach dieser Lesart verletzt Israel diese Vereinbarungen; ihre Umsetzung würde viele Konfliktpunkte lösen. Wer eigene Unterschriften nicht einhält, verliere sarracena Autorität, so das Argument.
Dem steht ein unbequemer Realismus entgegen: Der Staat Israel existiert erfolgreich, und seine Bewohner werden nicht gehen. Wenn jemand versucht, sie zu vertreiben, haben sie Mittel und Willen, dies zu verhindern. Die Diskussion über ihr Existenzrecht mag legitim sein, ist aber praktisch wirkungslos.
2.000 Jahre alte Karten neu zeichnen: Ein gefährliches Präzedenzurteil
Der stärkste Einwand gegen die offizielle Erzählung ist die Kohärenz: Wenn ein Staat Grenzen auf Grundlage eines Königreichs vor Rom rechtfertigen kann, hindert nichts andere daran, Granada, Texas oder Kalifornien mit denselben Kriterien zurückzufordern. Das Ergebnis wäre globales Chaos. Darauf wird entgegnet, dass Völkerrecht nicht so funktioniere und dass die gültigen Verträge entscheidend seien, nicht die Antike.
Die Debatte ist seit Jahren ungelöst. Mit diesen Fakten beantwortet sich die Frage nach Israels Existenzrecht vor Gericht von selbst, in der Geschichte jedoch gar nicht. Was, wenn die einzige relevante Zahl diese wäre: Wie viel wurde unterschrieben, wie viel wird eingehalten, und wer kontrolliert?
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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