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Gisbert klagt gegen ACOM: Prozess entfacht neue Hassdebatte in Spanien
Gisbert klagt wegen eines rassistischen Beleidigung in einem Tweet gegen ACOM. Die Klage priorisiert Drohungen und Verleumdung und entfacht die Debatte über Hassdelikte in Spanien neu.
Gisbert klagt wegen rassistischer Beleidigung in einem Tweet gegen ACOM
Dass ein einzelner Tweet vor Gericht landet, dürfte eigentlich keine Schlagzeile sein. Dass dieser Tweet aber einen Begriff enthält, den die einen als rassistische Beleidigung lesen und die anderen als bloßes Zitat, und dass die Klage Drohungen über die Beleidigung stellt, macht den Fall Gisbert gegen ACOM zu mehr als einer Anekdote.
Die Klage und ihre Strategie
Gisbert hat eine Klage gegen ACOM angekündigt. Der Anlass: ein Tweet mit einem abwertenden Begriff, der auf Hautfarbe und Nationalsozialismus anspielt. ACOM hatte Gisbert vorgeworfen, Hass zu verbreiten; er antwortet, indem er diesen Tweet in seiner Anzeige zitiert. Die Priorität liegt jedoch, so zeigt die Debatte, nicht auf der Beleidigung: Die Klage konzentriert sich zunächst auf die Veröffentlichung seiner Wohnadresse, die Gisbert als Drohung betrachtet, sowie auf Verleumdung. Alles andere tritt in den Hintergrund.
Hassdelikte unter Verdacht
Der eigentliche Streitpunkt ist die Anwendung des Hassdeliktsrechts in Spanien. Es wird argumentiert, dass es keine Verurteilungen wegen direkter Beleidigungen der jüdischen Gemeinde gebe, während Buchhändler und Verleger wegen der Verbreitung von Büchern verurteilt oder fast verurteilt wurden, die eine bestimmte Geschichtssicht in Frage stellen. Daraus speist sich der Verdacht, dass das Gesetz mit ungleichen Maßstäben angewandt wird: hart gegen die einen, milde gegen die anderen. Gisberts Klage gegen ACOM könnte den Gerichten helfen festzulegen, wo die Meinungsfreiheit endet und wann ein beleidigender Begriff zur Straftat wird.
Entscheidet ein Richter am Ende, dass der Begriff ein rassistischer Angriff ist, verschiebt sich die Hürde für künftige Klagen. Fällt das Urteil anders aus, erhalten jene, die eine selektive Verfolgung anprangern, neue Argumente. Die Antwort liegt vorerst bei den Gerichten. Und was, wenn keine der beiden Parteien einen Prozess will?
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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