Gestohlener Hund zurückgegeben, Diebstahl kein Verbrechen mehr

Ein gestohlener und nach 12 Stunden zurückgegebener Hund zeigt eine Gesetzeslücke: Seit der Strafrechtsreform 2023 ist das Mitnehmen eines fremden Tieres in Spanien kein Verbrechen mehr.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Gestohlener Hund zurückgegeben, Diebstahl kein Verbrechen mehr
Gestohlener Hund zurückgegeben, Diebstahl kein Verbrechen mehr

Ein Hund verschwindet um zehn Uhr abends von einem Innenhof. Zwölf Stunden später lässt ein Nachbar ihn heimlich am selben Ort frei. Die Überwachungskamera, die gerade nicht lief, nimmt den Täter auf. Der Besitzer atmet auf, steht aber vor einer unbequemen Frage: Anzeige erstatten oder den Vorfall vergessen? Die rechtliche Antwort ist noch unbequemer: Wie Juristen berichten, ist der Diebstahl von Tieren seit der Reform des Strafgesetzbuches (Código Penal) von 2023 kein Verbrechen mehr. Der Fall, geschildert in einem Forum für Prepper, deckt das juristische Vakuum auf, in dem Haustiere landen, wenn jemand sie mitnimmt.

Der Diebstahl, der keiner mehr ist

Das Organgesetz 3/2023 vom 28. März, das das Strafgesetzbuch in Bezug auf Tiermisshandlung ändert, schuf einen speziellen Titel für Verbrechen gegen Tiere. Doch in diesem Text findet sich keine Spur einer Bestrafung von Vermögensdelikten gegenüber Tieren. Das bedeutet: Ein fremden Hund mitzunehmen, stellt weder Unterschlagung noch Raub dar. Die Reform des Zivilgesetzbuches (Código Civil) von 2021 erklärte Tiere zu „fühlenden Lebewesen“, doch niemand übertrug diesen Schutz ins Strafrecht. Das Ergebnis: Eine Lücke, die Rechtsensrecht seit Monaten kritisieren.

Der Besitzer des gestohlenen Hundes erklärt es schonungslos: „Es war eine furchtbare Ungewissheit, die mich die ganze Nacht wach hielt.“ Sein Fall ist kein Einzelfall. Ein anderer Teilnehmer berichtet, dass ihm eine Hündin gestohlen wurde und er zwei Jahre brauchte, um sie zurückzubekommen; sie wurde zur Zucht von Kampfwelpen missbraucht. Das Tier tauchte mit halb durchschnittenem Hals auf, weil es mit Draht angebunden war. Geschichten wie diese bleiben unter dem aktuellen Gesetz straffrei.

Was tun, wenn der Hund gestohlen wird?

Der strafrechtliche Weg ist für Diebstahl versperrt. Eine Anzeige wegen Misshandlung bleibt möglich, wenn es Hinweise gibt, aber das Zivilgesetzbuch führt eine gefährliche Nuance ein: Artikel 611.2 befreit den Finder von der Pflicht zur Rückgabe des Tieres, wenn begründete Anzeichen von Misshandlung oder Aussetzung vorliegen. Wer also einen Hund findet, kann ihn behalten, wenn er behauptet, das Tier sei misshandelt worden. Eine Tür für verdeckte Unterschlagung.

Der Besitzer des zurückgegebenen Hundes ist sich sicher: „Wahrscheinlich würde er sagen, er habe den Hund streunen sehen und mir gebracht, wenn ich ihn konfrontiere. Aber wäre das so, hätte er an die geklopft und nicht heimlich gehandelt.“ Der Verdacht, dass der Diebstahl darauf abzielte, das Tier als Deckrüden – oder schlimmeres – zu nutzen, schwebt über dem Fall. Das Gesetz sieht derweil weg.

Die Reform, die Experten spaltet

Das Gesetz 7/2023 zum Tierschutz unterscheidet zwei Kategorien von Hunden: geschützte und ausgeschlossene. Jagd-, Hirten- oder Arbeitshunde fallen heraus. Eine Spaltung, die laut Kritikern auch im Tierreich Bürger erster und zweiter Klasse erzeugt. Das Gesetz wurde im Eilverfahren und ohne technischen Konsens verabschiedet, was ein regulatorisches Labyrinth geschaffen hat.

Besitzer von Rassehunden wie der Protagonist fühlen sich besonders exponiert. Sechs Labrador Retriever mit Stammbaum sind nicht billig, und ihr Handelswert macht sie zum Ziel. „Sie sind Familienmitglieder“, betont er. Die rechtliche Reaktion behandelt sie jedoch als besitzlose Objekte, wenn jemand sie mitnimmt.

Der Nachbar, der den Hund zurückbrachte

Das Video zeigt einen Bekannten aus der Gegend, der den Hund freilässt und geht, ohne anzuklopfen. Der Besitzer erwägt verschiedene Hypothesen: vom Diebstahl zur Zucht bis hin zur Tat eines skrupellosen Menschen. „Er hat uns sehr leiden lassen“, fasst er zusammen. Aber das Gesetz bietet keine Werkzeuge, um diesen Schaden zu bestrafen. Eine Diebstahlsanzeige würde keinen Erfolg haben. Eine Misshandlungsanzeige würde Beweise für Leid voraussetzen, die nicht vorliegen.

Den Nachbarn zu konfrontieren birgt Risiken. „Eine Konfrontation würde mir einen Feind in der Nachbarschaft machen“, gibt er zu. Der andere Weg, der gerichtliche, ist eine Sackgasse. Der Fall endet mit dem Hund zu Hause, der laufenden Kamera und der abgeschlossenen Tür. Aber die Straflosigkeit des Diebes ist paradoxerweise genau in dem Video festgehalten, das ihn belastet.

Was das Gesetz über gestohlene Tiere sagt

Die Reform des Zivilgesetzbuches von 2021 wollte Tiere aus dem Sachenrecht lösen, aber die Strafrechtsreform von 2023 vervollständigte dies nicht. Das Ergebnis ist, dass ein Hund zivilrechtlich ein „fühlendes Lebewesen“ sein kann, strafrechtlich aber ein herrenloses Gut. Gerichte wenden Artikel 611.2 unterschiedlich aus. Die Rechtsunsicherheit ist total.

Solange das Gesetz nicht korrigiert wird, werden Fälle wie dieser weiter vorkommen. Der Hund kam zurück. Der Schreck nicht. Und der Dieb, gefilmt, bleibt ruhig. Beim nächsten Mal gibt es vielleicht keine Kamera mehr.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (124 Antworten).

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