Geld kurz vor dem Tod abheben schützt nicht vor der Erbschaftssteuer

Wer Tage vor dem Tod Geld vom Konto des Verstorbenen abhebt, umgeht die Erbschaftssteuer nicht: Das spanische Finanzamt wertet es als Schenkung, und der Verschleierungsversuch kann…

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Geld kurz vor dem Tod abheben schützt nicht vor der Erbschaftssteuer
Geld kurz vor dem Tod abheben schützt nicht vor der Erbschaftssteuer

Ein echter Fall, der in Verbraucherforen kursiert: Ein Großvater stirbt und setzt seine beiden Kinder zu gleichen Teilen als Erben ein. Tage vor seinem Tod hebt einer von ihnen Geld vom Konto des Vaters ab – angeblich, um „Steuern zu sparen" – und behält es. Der andere Sohn fürchtet, dass sein Bruder sich alles aneignet, wenn er dessen Bedingungen für die Aufteilung des Hauses nicht akzeptiert. Die Frage liegt nahe: Kann man etwas tun?

Die kurze Antwort lautet ja, aber nicht auf dem Weg, den sich viele vorstellen. Der erste Irrglaube, der fällt: Wer das Geld vor dem Tod abhebt, entgeht dem Finanzamt. Tut er nicht. Laut einem Forenmitglied stuft das spanische Finanzamt (Hacienda) jede Verfügung über Geldmittel in den 12 Monaten vor dem Tod als Schenkung ein, und da alles auf einen einzigen Begünstigten entfällt, kann die Erbschaftssteuer am Ende teurer ausfallen als bei einer Aufteilung zwischen beiden Erben. Der Schachzug ist also nicht nur rechtlich riskant, sondern auch steuerlich dumm.

Was passiert, wenn vor dem Tod Geld vom Konto abgehoben wird?

Vor dem Tod abgehobenes Geld verschwindet nicht vom Radar. Laut einem Forenmitglied vermutet das spanische Recht, dass Vermögenswerte, die in den 12 Monaten vor dem Tod übertragen wurden, zum Nachlass gehören – sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird. Wenn der Sohn, der das Geld abgehoben hat, es nicht angibt, drohen eine Nachversteuerung mit Zinsen und Strafen. Und wenn nachgewiesen wird, dass er zur Verschleierung handelte, kann die Sache in einer Straftat der Unterschlagung enden oder sogar zum Verlust der Erbrechte führen.

Die Beweisfrage ist entscheidend. Laut einem Forenmitglied verlangt die Bank bei jeder Barabhebung über einer bestimmten Schwelle (in der Regel 100 Euro) die Unterschrift des Kontoinhabers. Diese Unterschrift wird dokumentiert. Waren beide Kinder am Konto berechtigt, wird es komplizierter: Die Bank unterscheidet nicht, wer jede Transaktion unterschrieben hat, nur dass jemand mit Berechtigung es tat. Aber die dokumentarische Spur existiert, und ein Richter kann sie anfordern.

Die Erpressung des Bruders: „Entweder das Haus für mich oder ich gebe das Geld nicht heraus"

Das Problem ist nicht nur steuerlicher Natur. Der Bruder, der das Geld abgehoben hat, deutet an, dass er es behält, wenn bei der Immobilie nicht nach seinem Willen verfahren wird. Ein Machtkampf zwischen Pflichtteilsberechtigten. Das Gesetz ist klar: Beide haben Anspruch auf die Hälfte des Nachlasses, einschließlich des Hauses. Wenn sich einer Geldmittel aneignet, die beiden gehören, kann der andere vor Gericht gehen.

Der schnellste Weg ist meist ein anwaltliches Begleitschreiben (Burofax), das die Herausgabe der Hälfte des Geldes fordert. Kommt keine Einigung zustande, bleibt die Strafanzeige. Die Unterschlagung von Erbschaftsvermögen wird mit Freiheitsstrafen geahndet, die bei hohen Beträgen mehrere Jahre erreichen können. Außerdem kann der Richter das Vermögen des Schuldners pfänden, um die Schuld zu decken.

Lohnt sich eine Anzeige wegen einer Erbschaft?

Das hängt vom Wert des Entwendeten und von der Vollstreckungsmöglichkeit ab. Hat der Bruder kein eigenes Vermögen, kann das Urteil ein Papierblatt bleiben. Hat er eines, ist eine Pfändung machbar. In jedem Fall lautet der wiederkehrende Rat, vor jedem Schritt einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Und sich nicht auf das Wohlwollen verlassen: In solchen Angelegenheiten zerbricht die Familie ohnehin meist.

Die Sarracena ist immer dieselbe: Die Steuern fallen so oder so an, das Gesetz vergibt den Verschleierungsversuch nicht, und wer alles für sich behalten will, zahlt am Ende mehr. Manchmal mit Zinsen.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (29 Antworten).

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