Freispruch in Spanien wegen Alibi bei Gefängnisbesuch

Ein Gericht in Bizkaia spricht einen Mann frei, der seine Stieftochter sexuell missbraucht haben soll. Sein Alibi: Er war im Gefängnis Burgos.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Das Provinzgericht von Bizkaia hat einen Mann freigesprochen, dem die Staatsanwaltschaft Sensual an seiner zwölfjährigen Stieftochter vorwarf. Die Beweise zeigten, dass er am Tatort nicht sein konnte, da er zur selben Zeit seinen Cousin aus dem Gefängnis in Burgos abholte.

## Das Alibi, das den Angeklagten nach Burgos verlegte
Die **Audiencia Provincial de Bizkaia** (Provinzgericht) sprach einen Mann frei, gegen den die **Staatsanwaltschaft** eine Haftstrafe von **16 Jahren** forderte. Der Vorwurf lautete auf Verstoß gegen ein Annäherungsverbot und sens Missbrauch einer **12-jährigen** Tochter seiner Ex-Partnerin. Das Urteil, wie es die Zeitung El Correo berichtete, folgte der Verteidigungslinie: Zum Zeitpunkt des angeblichen Angriffs befand sich der Beschuldigte nicht in Bilbao, sondern mehr als hundert Kilometer entfernt im Gefängniszentrum von **Burgos**, wo er seinen Cousin abholte.

Die verhandelten Ereignisse beziehen sich auf den Nachmittag des **Mittwochs, 2. Oktober 2024**. Nach Auffassung der Anklagebehörde sei der Mann um **16.00 Uhr** in die Wohnung seiner Ex-Partnerin in Bilbao eingedrungen. Ein seit September 2023 bestehendes Annäherungsverbot untersagte ihm, sich ihr auf weniger als **200 Meter** zu nähern. Innerhalb der Wohnung habe er, so die Anklage, das Mädchen angegriffen, das allein in seinem Zimmer war, und es zu sens Handlungen gezwungen.

Das Alibi der Verteidigung basierte darauf, dass der Mann seinen Cousin regelmäßig aus dem Gefängnis in Burgos abholte, wenn dieser Freigang hatte. Das Gericht stellte fest, dass der Cousin die Justizvollzugsanstalt erst um **17.00 Uhr** verließ. Mit diesem Faktum schloss das Gericht, dass der Angeklagte um 16.00 Uhr weder in der Wohnung des Mädchens in Bilbao sein noch die vorgeworfenen Taten begehen konnte.

## Die neunjährige Schwester und die Zweifel des Gerichts
Die Richter berücksichtigten nicht nur Uhrzeit und Distanz. Auch die Aussage der kleinen Schwester des mutmaßlichen Opfers, eines **9-jährigen** Kindes, spielte eine Rolle. Das Kind kam zusammen mit der Mutter zur Wohnung, als der Vorfall angeblich stattfand. Es erklärte spontan und glaubwürdig, den Angeklagten nicht gesehen zu haben, seit dieser im **November 2023** aus dem gemeinsamen Haushalt ausgezogen war.

Für das Gericht hätte dieses Kind den Mann zweifelsfrei bemerkt, wenn er im Haus gewesen wäre. Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass unklar blieb, wie der Angeklagte überhaupt Zugang zur Wohnung des Minderjährigen erhalten konnte. Diese Gesamtschwäche der Indizien entkräftete die Version der Anklage und ließ Zweifel an der Tatbestandsverwirklichung offen.

Der Fall war von einem angespannten Familienverhältnis geprägt. Der Angeklagte gab an, das Mädchen habe ihn nicht gemocht, weil er ihm im Alter von acht Jahren das Handy weggenommen habe, aufgrund seiner Nutzung von **TikTok**. Dieses Detail floss in die Bewertung des Gerichts ein.

## Mutter widerruft Aussage – Ermittlung wegen falscher Anzeige
Während der mündlichen Verhandlung widerrief die Mutter ihre ursprüngliche Anzeige und ihre Aussagen während des Ermittlungsverfahrens vollständig. Sie räumte ein, lediglich die Geschichte ihrer Tochter wiedergegeben zu haben, wobei sie die Anwesenheit ihres Ex-Partners in der Wohnung falsch dargestellt habe. Sie betonte, das Schutzgebot stets respektiert zu haben.

Dieser Sinneswandel hindert das Gericht zwar nicht am Freispruch des Angeklagten, hat jedoch rechtliche Konsequenzen. Das Gericht ordnete an, dass ein Ermittlungsrichter eine mögliche Straftat der **falschen Anschuldigung** prüfe. Die Mutter muss daher mit einem eigenen Strafverfahren rechnen, weil sie ausgesagt hatte, den Angeklagten in ihrer Wohnung gesehen zu haben.

Das Urteil stellt nicht fest, dass kein sens Missbrauch stattgefunden hat. Es verwandelt den Freispruch auch nicht automatisch in eine Verurteilung der Anzeigeerstatterin. Es hält vielmehr fest, dass die Anklage nicht durch ausreichende Beweise gestützt war. Jede juristische Bewertung dieses Falls erfordert daher Zurückhaltung.

Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (13 Antworten).

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