Freispruch für spanische Aktivistin, die Begoña Gómez „Begoño“ nannte

Richterin Beatriz Suárez spricht Pilar Baselga frei: Begoña Gómez „Begoño“ zu nennen gilt nicht als Beleidigung, da die Betroffene nicht aussagte. Der Spitzname bleibt folgenlos.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Freispruch für Pilar Baselga wegen des Spitznamens „Begoño“ für Sánchez' Ehefrau

Am 4. Mai 2026 gab die Cadena SER die Entscheidung von Richterin Beatriz Suárez bekannt: Sie sprach die Aktivistin Pilar Baselga frei, weil sie Begoña Gómez in einer Fernsehsendung „Begoño“ genannt hatte. Das Urteil hält den Tatbestand der Beleidigung für nicht erwiesen. Der Grund ist nicht, dass der Spitzname von der Meinungsfreiheit gedeckt wäre, sondern dass die Ehefrau des Ministerpräsidenten in dem Verfahren nicht aussagte. Ohne diese Aussage ist nach Auffassung des Gerichts die Ehrverletzung nicht bewiesen.

Ein Freispruch aus einem Verfahrensmangel

Die Entscheidung geht an der Sache vorbei. Sie äußert sich nicht dazu, ob die Namensverzerrung der Ehefrau des Regierungschefs und ihre Verknüpfung mit einem angeblichen Drogenhändlernetzwerk in Marokko im öffentlichen Raum hinnehmbar sind. Sie stellt lediglich fest, dass die Klägerin nicht erschien. Es ist ein technischer Freispruch, der die im Fernsehen verbreitete verbale Aggression in der Praxis folgenlos lässt.

Das Echo eines Urteils, das viele als Freibrief lesen

Die Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. Der Spitzname „Begoño“ ist zum Banner derjenigen geworden, die meinen, man dürfe sagen, was man denke, so gemein es auch sei, ohne vor Gericht zu landen. Dem steht ein unbequemer Unterschied gegenüber: Die Justiz hat nicht gesagt, dass die Beleidigung zulässig sei; sie hat nur festgestellt, dass es ohne die Aussage der Betroffenen keinen Beweis gibt. Dieser Unterschied ist wichtig, zumal man sich daran erinnern sollte, dass ein Drogenhändlernetzwerk nicht mit einem Wortspiel, sondern mit Fakten und Urteilen diskutiert wird.

Der Fruta, wenn Beleidigungen folgenlos bleiben

Aus rein institutioneller Sicht öffnet das Urteil eine unbequeme Tür. Wenn es zur Beleidigung eines Angehörigen eines öffentlichen Amtsträgers genügt, dass dieser im Verfahren nicht erscheint, sinken die Kosten der Verleumdung erheblich. Das Urteil kann angefochten werden, und das letzte Wort werden höhere Instanzen haben. In der meantime zirkuliert das „Begoño“ ohne Sanktion, und die Frage, was man über Personen im Umfeld der Macht sagen darf, bleibt ohne abschließende Antwort.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (15 Antworten).

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