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Feijóo plant Steuerbefreiung für Selbstständige unter 85.000 €
Feijóo verspricht eine Mehrwertsteuerbefreiung für Selbstständige mit weniger als 85.000 € Umsatz, doch Experten weisen darauf hin, dass die Steuer vom Kunden getragen wird.
Feijóo plant Steuerbefreiung für Selbstständige unter 85.000 €
Alberto Núñez Feijóo, der Anführer der spanischen Partido Popular (PP), hat Maßnahmen aus dem umfassenden Plan seiner Partei für Selbstständige vorgestellt. Dazu gehört die Befreiung von der Mehrwertsteuer (IVA) für Freiberufler mit einem Jahreseinkommen von unter 85.000 Euro. Das Versprechen, das mitten im Vorwahlkampf gegeben wurde, stieß bei Steuerexperten auf Skepsis: Selbstständige zahlen die Mehrwertsteuer nicht selbst, sondern ziehen sie von ihren Kunden ein und führen sie vierteljährlich an die spanische Finanzverwaltung (Hacienda) ab. Sie von der „Zahlung“ zu befreien, bedeutet praktisch, sie von der Einziehung zu befreien. Hier beginnt das Problem.
Was eine IVA-Befreiung für Selbstständige wirklich bedeutet
Die IVA ist eine indirekte Steuer, die vom Endverbraucher getragen wird. Der Selbstständige fungiert als Steuereinnehmer: Er berechnet 21 % (oder den jeweiligen Satz) auf der Rechnung, behält das Geld ein und führt es quartalsweise an die Hacienda ab. Tut er dies nicht, begeht er Steuerhinterziehung, keine bloße Buchhaltungsunregelmäßigkeit. Daher verwirrt das Versprechen: Man kann einem Selbstständigen kein Geld „erlassen“, das ihm nie gehörte. Es gibt jedoch ein anderes Instrument, die IVA-Franchise (Kleinunternehmerregelung nach EU-Recht). Diese Richtlinie erlaubt kleinen Unternehmen, keine IVA auf Rechnungen auszuweisen, wenn sie im Gegenzug auf den Vorsteuerabzug verzichten. Das heißt: Der Selbstständige verlangt keine IVA, kann aber auch keine Eingangssteuern zurückfordern. Der Kunde profitiert durch niedrigere Preise; der Selbstständige verliert, da er die IVA auf seine Einkäufe trägt, ohne sie abziehen zu können.
Die EU-Richtlinie, die Spanien nicht umsetzt
Im Diskurs herrscht Einigkeit über einen Punkt: Eine EU-Norm ermöglicht es Selbstständigen mit einem Umsatz unter 85.000 Euro, sich dem IVA-Franchise-Regime anzuschließen. Spanien gehört zu den wenigen Ländern, die dies noch nicht umgesetzt haben. Laut Diskussion hätte die Richtlinie bereits 2025 angewendet werden sollen, und Verzögerungen könnten zu Bußgeldern gegen Spanien führen. Die PP verkauft nun als eigene Maßnahme etwas, das Brüssel seit Jahren fordert. Unklar bleibt, ob Feijóo genau dies meint oder etwas anderes, denn die Ankündigung lässt offen, ob es um das Nichtausweisen der Steuer, das Nichtabführen oder eine versteckte Einkommensteuerentlastung geht.
Das Problem des steuerlichen Tatbestands: Fakturieren ist nicht Kassieren
Ein Argument, das wenig ideologisch ist, zieht sich durch die Debatte: Die IVA entsteht mit der Rechnungsstellung, nicht mit der Zahlung des Kunden. Das bedeutet, dass ein Selbstständiger die IVA an die Hacienda vorstrecken muss, obwohl er für die Arbeit noch keinen Cent erhalten hat. Zahlt der Kunde monatelang nicht oder gar nicht, finanziert der Selbstständige den Staat aus eigener Tasche. Viele sehen dies als das eigentliche Problem des Steuersystems, jenseits der monatlichen Beiträge oder der vierteljährlichen Einkommensteuer. Die Befreiung kleiner Akteure löst diese Diskrepanz nicht, mildert sie aber in niedrigeren Umsatzklassen.
Der Schwelleneffekt: Bei 84.999 Euro stehen bleiben
Jede steuerliche Maßnahme mit einer harten Grenze erzeugt Verzerrungen. Wenn der Vorteil entfällt, sobald man die 85.000 Euro überschreitet, ist der Anreiz groß, knapp darunter zu bleiben. Dies kann das Wachstum kleiner Unternehmen bremsen, zur Aufspaltung in mehrere Gesellschaften führen oder Teile der Aktivität in die Schattenwirtschaft drängen. Es ist dasselbe Problem wie bei den Einkommensteuerstufen oder den Grenzen des vereinfachten Regimes: Die Leute fakturieren nicht mehr, sie fakturieren anders. In einem Land, in dem die Schattenwirtschaft strukturell verankert ist, wirkt eine weitere Schwelle kontraproduktiv.
Die Sozialversicherungsbeiträge: Die Steuer, die wirklich wehtut
Wenn es eine Zahlung gibt, die Selbstständige als eigene Last empfinden, dann sind es die monatlichen Beiträge zur Sozialversicherung (Seguridad Social), die unabhängig davon gezahlt werden müssen, ob man arbeitet, Rechnungen stellt oder krank ist. Danach kommt die vierteljährliche Einkommensteuer (IRPF). Die IVA hingegen wird als fremdes Geld wahrgenommen, das nur durch die Hände des Selbstständigen fließt. Deshalb glauben viele, dass Feijóos Kernversprechen die am wenigsten belastende Steuer angreift und diejenige unberührt lässt, die wirklich schmerzt. Eine Senkung der Beiträge würde die Bilanz direkt verbessern; eine Änderung der IVA nützt primär dem Endkunden.
Wahlversprechen und fiskalische Glaubwürdigkeit
Die Skepsis ist breit gefächert. Kritiker erinnern daran, dass die PP die IVA kurz nach Amtsantritt von 18 % auf 21 % erhöht hat und dieses Versprechen gebrochen wurde. Zudem hängt die Umsetzung nicht allein von Spanien ab: Die IVA ist auf EU-Ebene harmonisiert, jede Änderung erfordert die Zustimmung Brüssels. Angesichts dieser Historie wirkt das Versprechen eher wie eine Wahlkampfgeste als ein ausgearbeiteter Steuerplan. Wer glaubt schon, dass eine Partei, die die Steuer einst erhöhte, sie nun für vier Millionen Selbstständige ohne Gegenleistung streicht?
Unabhängig davon bringt der Vorschlag eine Debatte auf den Tisch, die Spanien jahrelang vermieden hat: Warum behandelt das Steuersystem jemanden mit 20.000 Euro Umsatz genauso wie jemanden mit 200.000 Euro, und warum entsteht die Steuerpflicht vor der Zahlung? Feijóo hat etwas versprochen. Was genau, bleibt abzuwarten.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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