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Familie besetzt Ferienwohnung in Lekeitio
Eine Familie mit drei Kindern bleibt nach einer Buchung in einer Ferienunterkunft in Lekeitio. Die Ertzaintza räumt nicht wegen der Minderjährigen.
Eine Drei-Tage-Buchung, fünf Gäste in einer Unterkunft für vier Personen und eine Ausrede, die sich zur Besetzung ausweitet. Am 18. Oktober bezog eine Familie mit drei Kindern – darunter ein Baby – eine Ferienwohnung in Lekeitio (Bizkaia) und ging bei Ablauf des Zeitraums nicht mehr ans Telefon. Die Eigentümerin schickte ihre Reinigungskraft: Man öffnete ihr die Tür und erklärte, man bleibe, weil man nowhere to go habe. Die Ertzaintza identifizierte die Bewohner, räumte sie aber nicht: Es gibt Minderjährige und, wie den Eigentümern mitgeteilt wurde, kann vorerst nicht gehandelt werden. Die offizielle Empfehlung lautete, eine Zivilklage einzureichen, was «sehr lange» dauern kann.
Was das Gesetz bei Beteiligung von Minderjährigen vorsieht
Der Fall in Lekeitio ist keine klassische Hausbesetzung. Es gibt keine aufgebrochene Tür und keinen Mietvertrag: Es gibt eine abgelaufene Tourismusreservierung und eine Familie, die drinnen geblieben ist. Die Eigentümer erstatteten Anzeige bei der Ertzaintza, die die Bewohner identifizierte, aber keine Räumung durchführte. Das Argument, das ihnen genannt wurde, lautet: Bei involvement of minors cannot act now. Der verbleibende Weg ist der zivilrechtliche, ein Verfahren, das in der Praxis eher Monate als Tage dauert.
Die Wohnung, geerbt und auf eigene Kosten renoviert, fungierte seit August des Vorjahres als Ferienvermietung. Die Besitzerfamilie nutzt sie zu bestimmten Zeiten und vermietet sie im Rest des Jahres. Bisher, sagen sie, ohne Probleme. In Lekeitio sei der Tourismus familienfreundlich und das Zusammenleben ruhig gewesen.
Das Tourismusbusiness unter Verdacht
Die Angelegenheit hat zwei Fronten eröffnet. Die erste betrifft die Eigentümer von Ferienwohnungen: Wenn eine Drei-Tage-Buchung in eine unbefristete Besetzung umschlagen kann, ändert sich das Risiko dieses Marktes grundlegend. Die zweite betrifft die Legalität der Kurzzeitvermietung selbst. Manche argumentieren, dass eine lizenzierte Ferienwohnung mit Vertrag nicht dem Wohnraummietgesetz unterliegen sollte, sondern einer Logik näher am Hotelgewerbe: begrenzter Aufenthalt, Vorauszahlung und Räumung wie in jedem Zimmer. Wenn die Wohnung keine Lizenz oder Registrierung hat, ist das Problem ein anderes: Der Eigentümer steht ohne rechtliche Mittel da und wird zum Narren gehalten.
Die Diskussion über Rechtsmissbrauch ist nicht trivial. Einige stellen fest, dass wenn der Gast per Karte zahlte und ein Vertrag existiert, die Verlängerung des Aufenthalts ohne Zahlung als Betrug gelten könnte, nicht als Besetzung. Wenn die Bezahlung schwarz und ohne Registrierung erfolgte, ist der Zivilweg die einzige Option und der Eigentümer trägt alle Kosten, während die Bewohner kostenlos leben. Die Eigentümer in Lekeitio sagen es offen: «Uns beunruhigt ihre familiäre Situation, aber handeln muss die baskische Regierung, nicht die Verantwortung auf einen privaten Eigentümer abwälzen».
Die Rechnung, die niemand bestreitet: Wer zahlt die Kosten?
Während das Verfahren läuft, zahlt die Eigentümerin weiterhin Hypothek, Gemeinschaftskosten, Versorgungsrechnungen und Steuern. Die Bewohner zahlen null. Diese Differenz hat die Debatte über das Länderrisiko und die Wohnkosten entfacht. Eine Ferienvermietung in einem angespannten Marktgebiet hat eine saisonale Rentabilität: Im Sommer verdient man, in der Nebensaison verliert man. Kommt dann noch die Möglichkeit einer Besetzung mit Minderjährigen hinzu, bricht die Rentabilitätsrechnung zusammen. Nicht zufällig beginnt die Branche, die Absicherung des Privateigentums als Voraussetzung für Investitionen zu fordern.
Was mit der Reservierung geschah und warum niemand vorher eingriff
Der Ablauf ist einfach. Die Reservierung war für drei Tage, das Minimum der Plattform. Fünf Personen kamen an, obwohl maximal vier erlaubt waren. Nach Ablauf baten sie um einen Tag Verlängerung: Es gab Platz und die Eigentümerin stimmte zu. Dann behaupteten sie, eine Tochter sei krank und sie könnten sich nicht bewegen. Die Eigentümerin handelte zwei Tage lang in gutem Glauben. Als sie versuchte, sie zu kontaktieren, um eine neue Reservierung anzukündigen, ging niemand ans Telefon. Die Reinigungskraft bestätigte das, was sie bereits vermuteten: Sie gingen nicht.
Laut Passaport ist die Familie amerikanisch. Dieses Detail hat alle möglichen Spekulationen genährt, ob sie mit einem Plan ankamen oder einfach Glück versuchten. Was nicht zur Diskussion steht, ist das Ergebnis: Eine private Wohnung besetzt, eine Zivilklage in Gang und eine Eigentümerfamilie, die ihren Besitz nicht nutzen kann.
Wie viele Fälle wie diesen braucht es, damit das Gesetz eine Tourismusreservierung nicht mehr als gewöhnlichen Wohnraum behandelt? Die Antwort ist bis heute beim Gericht.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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