Falsche Meldung: Kein britisches Gesetz zur Unterhaltspflicht für Ex-Partner

Kein britischer Gesetzentwurf verpflichtet zur Zahlung von Unterhalt an unverheiratete Ex-Partner. Schottland erlaubt nur begrenzte Ausgleichszahlungen nach Trennung.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

In Großbritannien gibt es keinen Gesetzentwurf, der Unterhaltszahlungen an einen nichtehelichen Lebenspartner allein aufgrund des Zusammenlebens vorschreibt. Es existiert jedoch eine alte Debatte über die Rechte von Kohabitanten, wobei Schottland das einzige britische Territorium ist, in dem ein Partner nach einer Trennung finanzielle Ansprüche geltend machen kann.

## Die dem Vereinigten Königreich zugeschriebene Regelung ist nicht in Arbeit

In sozialen Medien kursiert ein Text, der behauptet, im Vereinigten Königreich werde ein Gesetz vorbereitet, das Zahlungen an Ex-Partner ohne Ehe und Kinder erzwingt. Demnach reiche es aus, das Zusammenleben zu belegen und geringeres Einkommen nachzuweisen. Eine solche Norm existiert nicht. Im britischen Parlament befindet sich kein Entwurf mit diesem Inhalt in der Beratung, und die Regierung in **Westminster** hat keinen entsprechenden Vorschlag eingereicht.

Das Nächste ist der Cohabitation Rights Bill, ein Gesetzesvorschlag des Lords **Lord Marks of Henley-on-Thames**, der 2014 im House of Lords eingebracht und später mehrfach erneut vorgestellt wurde. Er hat das Gesetzgebungsverfahren nie abgeschlossen.

## Ohne Ehe keine Aufteilung von Rentenansprüchen in England und Wales

In **England und Wales** gibt es keine faktische Ehe. Ob man zwanzig Jahre oder zwei zusammenlebt: Das Gesetz gewährt bei einer Trennung keine automatischen wirtschaftlichen Rechte gegenüber dem Partner. Die Aufteilung von Rentenplänen ist nur innerhalb einer Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft möglich. Die Rechtsgrundlage bildet der **Welfare Reform and Pensions Act 1999**, der seit **Dezember 2000** gilt.

Außerhalb dieses Rahmens kann ein Gericht niemanden zwingen, seine Rente mit einem ehemaligen Partner zu teilen, wenn keine andere Bindung als das Zusammenleben besteht. Ansprüche können auf anderen Wegen geltend gemacht werden, etwa durch Verträge zwischen den Parteien oder Gesellschaftsverhältnisse, aber nicht kraft Gesetzes als Unterhalt.

## Schottland hat einen eigenen, begrenzten Weg

Die Ausnahme im Vereinigten Königreich liegt in **Schottland**. Der **Family Law (Scotland) Act 2006** erlaubt einem Kohabitanten, bei einer Trennung einen finanziellen Ausgleich zu verlangen, auch ohne gemeinsame Kinder. Dies ist keine laufende Rente, sondern eine einmalige Summe, und die Frist für die Geltendmachung endet ein Jahr nach der Trennung. Es ist das einzige britische Territorium mit diesem Mechanismus.

Daraus resultieren einige Gerichtsentscheidungen, die aus dem Kontext gerissen die Vorstellung nähren, es gäbe ein allgemeines Recht auf Zahlungen vom Ex-Partner. Der Abstand zwischen diesen Urteilen und einer lebenslangen monatlichen Rente ist enorm.

## Der Mythos hinter der Falschmeldung

Alles beruht auf einem alten Glauben: dass das Zusammenleben über einen gewissen Zeitraum rechtlich der Ehe gleichkommt. Dies trifft in keinem Teil des **Vereinigten Königreichs** zu. Auch gibt es kein System, das die Einkommen vergleicht und automatisch Zahlungen an den weniger Verdienenden auslöst.

Jede echte Änderung würde einen Gesetzentwurf, Lesungen in beiden Kammern und die Sanktionierung durch die Krone erfordern; nichts davon ist im Gange. Wer behauptet, dies sei bereits beschlossen, sollte den Namen des Gesetzes nennen. Wenn er ihn nicht nennt, ist die Antwort klar.

Dies sind allgemeine Informationen. Für konkrete Fälle ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren.

Auch verfügbar auf: English

Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (12 Antworten).

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