EuGH zwingt Spanien: 660.000 befristete Stellen werden unbefristet
Am 22. Februar 2024 urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gegen die bisherige Rechtsprechung des spanischen Obersten Gerichtshofs regarding langjährige Vertretungskräfte im öffentlichen Dienst. Die Konsequenz ist eindeutig: Missbräuchlich befristete Verträge müssen in unbefristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden. Das Parlament bereitet ein Gesetz vor, das 660.000 Beschäftigte betrifft, doch die Kosten – sei es durch Entschädigungen, ausgesetzte Verfahren oder doppelte Stellenbesetzungen – dürften astronomisch sein.
Das europäische Urteil und seine ersten Folgen
Das vom EuGH gefällte Urteil, über das mehrere Medien berichteten, stellt fest, dass die im spanischen Recht vorgesehene Abfindung von 20 Tagesgehältern pro Arbeitsjahr für entlassene Vertretungskräfte rechtswidrig ist. Zudem öffnet es die Tür dafür, dass temporäre Angestellte, die die großen Auswahlverfahren nicht bestehen, dennoch einen Anspruch auf Festanstellung erhalten können. Nur 24 Stunden später sprach ein Madrider Gericht einer Mitarbeiterin von Telemadrid den Status einer Festangestellten zu. In den folgenden Wochen folgten andere Gerichte diesem Beispiel, wie etwa das Urteil zugunsten einer Mitarbeiterin des IFAS im Baskenland.
Die Regierung versucht unterdessen, mit dem Stabilisierungsgesetz gegenzusteuern, das bereits Tausenden Vertretungskräften ohne Prüfung den Weg zur Festanstellung ebnete. Doch die Justiz zieht schneller: Der Oberste Gerichtshof Galiziens setzte 400 Berufungsverfahren aus, bis der EuGH klärt, ob Spanien gegen EU-Recht verstößt. Dass der Oberste Gerichtshof nun Vorabentscheidungsersuchen stellt – was er bisher ablehnte –, wird als Zeitgewinn interpretiert. Kritiker warnen, dass jede Verzögerung nur die Rechnung erhöht.
Die drohenden Kosten: Unbegrenzte Entschädigungen oder doppelte Stellen
Wirtschaftlich ist dies der Punkt, der Steuerzahler am meisten beunruhigt. Falls Klagen dazu führen, dass bereits vergebene Stellen bei den Prüfungen unter Minister Iceta nachträglich besetzt werden, entsteht ein chaotisches Szenario mit über 500.000 betroffenen Positionen. Setzt man stattdessen auf Entschädigungen, könnten die Auszahlungen enorm sein. Bereits im Juni 2024 betonte der EuGH, dass Vertretungskräfte mit jahrelangen Befristungen fest angestellt werden müssen. Im April 2026 wurden erste millionenschwere Entschädigungen bekannt: Eine ehemalige Mitarbeiterin des Lanbide erhielt 49.000 Euro. Die Europäische Kommission hat Spanien zudem ultimativ aufgefordert, die Situation zu regeln, andernfalls droht eine Klage vor dem EuGH.
Einige argumentieren, die Umwandlung ohne Prüfung belohne Vetternwirtschaft und legalisiere Drehtür-Effekte. Andere halten dagegen, dass der Staat jahrzehntelang missbräuchliche Befristungen nutzte und daher die Kosten tragen muss. Das EuGH-Urteil erzwingt keine automatische Festanstellung, lässt aber Regierungen und Gerichten kaum Spielraum außer der Vergabe fester Stellen oder abschreckender Entschädigungen.
Angestellte ja, Beamte noch unklar
Ein entscheidender Unterschied: Das Urteil betrifft direkt temporär angestelltes Personal, nicht jedoch Beamtinnen und Beamte auf Probe oder Vertretungsbeamte. Für letztere wird ein ähnliches Urteil etwa im Juni 2024 erwartet, doch die Debatte bleibt offen. In der Praxis scheint das Konstrukt des „unbefristeten Nicht-Festangestellten“ – eine Erfindung des spanischen Obersten Gerichtshofs – durch den europäischen Druck zum Verschwinden gebracht zu werden. Gerichte beginnen bereits, solche Fälle als Festanstellungen zu werten, und Entschädigungen für Entlassene drohen unbegrenzt zu werden.
Zum Zeitpunkt dieser Diskussion arbeitet das Parlament weiter am Gesetz. Doch die Uhr tickt gegen die Staatskasse. Jeder Monat der Verzögerung häuft mehr Ansprüche und unbezahlte Rechnungen an. Es ist eine angekündigte Katastrophe, die sich laut Analysen verschlimmert, je länger die Entscheidung hinausgezögert wird.
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