EuGH warnt: RT-Links teilen kann vor Gericht führen

Der EuGH entscheidet, dass die Sanktionen gegen RT auch das Teilen ihrer Inhalte auf Dritt-Websites verbieten. Die Definition des Betreibers kann fast jeden treffen.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Ein RT-Video zu teilen ist nicht mehr gratis: Der EuGH macht das Netz enger

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Sanktionen gegen den russischen Sender Russia Today (RT) auch verbieten, dessen Inhalte über Dritt-Plattformen zu vervielfältigen oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Urteil, das eine Vorabentscheidungsfrage eines deutschen Gerichts beantwortet, stellt klar, dass die Sperre nicht über fremde Websites umgangen werden kann. Und der Begriff des „Betreibers“ ist so weit gefasst, dass er jeden erfasst, der den Zugang ermöglicht – auch ohne Gewinnabsicht.

Wer gilt rechtlich als „Betreiber“?
Der EuGH hat definiert, dass der Begriff jeden umfasst, der direkt oder indirekt dafür verantwortlich ist, den Zugang zu gesperrten Inhalten zu ermöglichen. Ob dies aus wirtschaftlichen Gründen geschieht, spielt keine Rolle: Die strafrechtliche Einstufung hängt davon nicht ab. Das bedeutet, dass sowohl jemand, der einen Link in seinem Blog veröffentlicht, als auch jemand, der ihn in einem Forum postet, als Betreiber gelten könnte, wenn der Inhalt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Entscheidend ist, ob die Seite offen ist oder eine Registrierung erfordert. Geschlossene Foren, in denen nur eingeloggte Nutzer die Beiträge sehen, könnten außerhalb des Geltungsbereichs der Norm liegen, wobei das nicht ganz klar ist.

Systematisch oder gelegentlich? Das Detail, das alles verändert
Nach der sich ausbreitenden Auslegung wird die strafrechtliche Verantwortung nur ausgelöst, wenn die Weiterverbreitung systematisch erfolgt. Wer einen RT-Link gelegentlich und ohne Struktur teilt, steht nicht im Visier. Die Grenze zwischen gelegentlich und systematisch ist jedoch fließend. In Deutschland ging es in dem Fall, der zur Anfrage an den EuGH führte, um drei Personen, die eine spendenfinanzierte Seite betrieben und kontinuierlich RT-Videos veröffentlichten. Das deutsche Gericht entschied gegen sie, und der EuGH hat bestätigt, dass das Verbot dieses Verhalten erfasst.

Die Zensur-Debatte und die rechtlichen Schlupflöcher
Das Urteil hat die Diskussion über die Grenzen der Meinungsfreiheit in der EU neu eröffnet. Manche sehen darin ein notwendiges Instrument zur Bekämpfung russischer Propaganda im Kontext eines hybriden Krieges. Andere kritisieren, dass Bürger kriminalisiert werden, weil sie Informationen einer sanktionierten Quelle teilen, ohne dass zwangsläufig Hass verbreitet wird. Das Argument, RT-Inhalte seien Propaganda, passt nicht immer: Der Sender produziert auch aktuelle Reportagen ohne Desinformation. Auf diese Nuance geht der EuGH nicht ein und überlässt es den Mitgliedstaaten, das Urteil umzusetzen.

Die praktische Frage für Administratoren von Foren und sozialen Netzwerken lautet, ob sie jeden RT-Link aktiv moderieren müssen oder warten können, bis sie dazu aufgefordert werden. Die Antwort ist derzeit ein Labyrinth: Sie hängt von der nationalen Gesetzgebung und deren Auslegung durch die Gerichte ab. Das Einzige, was sicher ist: Der Spielraum, RT-Inhalte zu teilen, hat sich erheblich verkleinert.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (33 Antworten).

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