Estás usando un navegador desactualizado. Es posible que no muestre este u otros sitios web correctamente. Debe actualizar o usar un navegador alternativo.
Erbschaftsausschlagung bei Güterstand und Wohnrecht
Ablehnung einer Erbschaft in Málaga zur Vermeidung von Steuern, Renovierungskosten und Familienstreitigkeiten.
Erbschaftsausschlagung für eine Wohnung in Málaga zur Streitvermeidung
Eine 1987 in Málaga gekaufte, seither unrenovierte Immobilie mit einem im Thread geschätzten Wert von rund 200.000 Euro hat einen Erben, der sie nicht annehmen möchte. Laut dem Betroffenen vermeidet die reine und einfache Ausschlagung der Erbschaft Steuern, Schulden und Pflichten gegenüber dem Finanzamt. Auch ein bereits bevorstehender Rechtsstreit wird so vermieden. Der Vater ist vor einigen Monaten verstorben, die Aufteilung des Nachlasses ist noch nicht unterzeichnet.
Der Schlüssel liegt im Testament. Der Erblasser setzte seine Ehefrau als Nießbraucherin aller Vermögenswerte und die Kinder als Erben ein. Nichts weiter. Mit diesem Dokument und dem Güterstand lässt sich die Aufteilung rekonstruieren, was erklärt, warum die Erbausschlagung zunehmend als vernünftige Lösung erscheint.
Die gesetzliche Aufteilung bei Güterstand und Nießbrauch
Die Wohnung wurde während der Ehe gekauft — der Name des Ehepartners steht im Grundbuch — und diente nie als Hauptwohnsitz. Im Güterstand gehört die Hälfte der Mutter kraft Gesetzes. Von den anderen 50 % entfallen je die Hälfte auf jedes Kind: 25 % pro Geschwisterkind. Die Mutter erhält zusätzlich den lebenslänglichen Nießbrauch am Rest.
Praktische Konsequenz aus mehreren Beiträgen im Thread: Die Immobilie ist zu Lebzeiten der Mutter blockiert. Ein Beitrag betont, dass der Güterstand wie eine 50/50-Gesellschaft funktioniert, was für alle auf den Namen des Verstorbenen eingetragenen Vermögenswerte gilt, außer geerbtes Eigentum.
Die Kosten, die im Testament fehlen
Hier beginnt das eigentliche Problem. Die Grunderwerbsteuer (Plusvalía) wird auf ca. 2.000 Euro pro Geschwisterkind geschätzt, mit einer Frist von sechs Monaten, die im Januar 2025 abläuft, wobei eine Verlängerung beantragt werden kann. Den Anteil eines Erben würde die Mutter tragen; den des anderen er selbst. „Weil du Geld hast“, lautet das Argument.
Dann ist da die Immobilie. Ohne Küche, mit Bad aus der Bauzeit und Tapeten aus den 80ern, wird die Renovierung auf ca. 30.000 Euro geschätzt. Hinzu kommen Grundsteuer, Gemeinschaftskosten und Versicherungen, die auch ohne Bewohnung laufen. Eine Vermietung erfordert diese Vorabinvestition und birgt Mietausfallrisiko. Der im Ausland lebende Eigentümer muss zudem jährlich als Nichtansässiger Steuererklärung abgeben.
Auflösung der Bruchteilsgemeinschaft bei Verkaufsverweigerung
Das Szenario ist klassisch: 50 % für die Mutter, 25 % für jedes Kind, wobei die Schwester die Wohnung bewohnt und weder den fremden Anteil kauft noch ihren eigenen verkauft. Sie hat kein Geld. Der rechtliche Ausweg existiert: die Teilungsversteigerung, die letztlich in einer öffentlichen Auktion enden kann, bei der die Immobilie versteigert und der Erlös verteilt wird.
Der Prozess ist langwierig, teuer und zermürbend. Eine schnellere, aber schlechter vergütete Alternative ist der Verkauf des Anteils an Fonds oder Privatpersonen, die Bruchteile kaufen und oft gerichtlich vorgehen. Man erhält weniger, aber das Problem verschwindet. Einige erinnern daran, dass die Ausschlagung auch schmerzen kann: Wenn die andere Seite später die gesamte Wohnung verkauft, bleibt der Ausgeschlagene dauerhaft außen vor.
Altvertraglicher Mietzins, die 50-jährige Schwester und das Existenzminimum
Die andere Wohnung ist ein Altvertrag-Mietobjekt aus den 70ern, auf den Namen der Mutter übertragen, einer Rentnerin mit 1.000 Euro monatlich. Nach ihrem Tod verliert die Tochter innerhalb von zwei Jahren den Kündigungsschutz. Sie ist 50, hat keine Berufserfahrung und keine Versicherungsbeiträge gezahlt: Anspruch auf Arbeitslosengeld für Über-52-Jährige besteht nicht. Als Alternative wird das Existenzminimum (Ingreso Mínimo Vital) genannt.
Die endgültige Entscheidung: Ausschlagung
Schließlich wurde beschlossen, die Erbschaft abzulehnen. Begründung: Keine Grunderwerbsteuer zahlen, keine steuerlichen Pflichten für eine nicht genutzte Immobilie übernehmen, keine Diskussionen bei jedem Familientreffen führen. „Jeder trägt seine eigene Last.“
Ein Punkt bleibt ungeklärt. Bei Ablehnung fallen die Anteile an Mutter und Schwester, während derjenige, der seit seiner Berechtigung gearbeitet hat, nichts erbt, während die andere eine Immobilie in einer teuren Stadt erhält, ohne jemals Beiträge geleistet zu haben. Wie viele spanische Erbfälle enden so: mit einer Wohnung, die niemand bezahlen oder verkaufen kann, und einer Familie, die den Kontakt abbricht?
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
Die ganze Diskussion lesen (259 Antworten).
Hohe Preise für Oktopus in Pontevedra: Wir analysieren die tatsächlichen Kosten des Kopffüßers im Vergleich zur Verkleinerung der Portionen in der galizischen Gastronomie.