4G-Verstärker: Die illegale Versuchung, die den Empfang auf dem Land nicht löst
Der Umzug in ein Dorf mit 100 Einwohnern, halbmeterdicken Wänden und nur einem dünnen Streifen instabilen 4G vor der Haustür ist ein Szenario, das viele Käufer von Immobilien auf dem Land nur zu gut kennen. Der Instinkt führt zu Repeatern oder Signalverstärkern, doch die Rechtslage ist unbequem: Diese Geräte sind illegal.
Die Mobilfunkfrequenzen sind ausschließlich den Netzbetreibern vorbehalten, die dafür millionenschwere Gebühren an den Staat zahlen. Ein selbst installierter Verstärker sendet auf denselben Frequenzen und kann die offiziellen Antennen stören und den Empfang in der ganzen Umgebung verschlechtern. Die Vorschriften des Ministeriums für Wirtschaftsangelegenheiten machen es deutlich: Nur zugelassene und autorisierte Geräte sind erlaubt, und die gibt es nicht im Elektronikladen zu kaufen.
Für 200 oder 300 Euro ist die Versuchung groß, doch das Bußgeld kann deutlich teurer werden. Außerdem löst sich das eigentliche Problem nicht: Das Signal draußen ist schwach, und ein Verstärker wiederholt es genauso schwach oder erzeugt Störungen.
Die vernünftige Alternative ist, die Glasfaser zu nutzen, die tatsächlich ankommt. Mit einem Anbieter, der VoWiFi (Telefonie über WLAN) anbietet, funktionieren Anrufe im Haus, ohne vom Mobilfunkempfang abhängig zu sein. Eine Richtantenne außen, angeschlossen an den 4G-Router oder das Handy, kann ebenfalls legal sein, wenn sie als passiver Empfänger genutzt wird. Doch der Signalverstärker, diese Wunderkiste, ist der schnellste Weg zu einer Sanktion.
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