Zwei Regionalpolizisten in Spanien wegen Misshandlung eines Festgenommenen verurteilt

Ein Richter verurteilt zwei Polizisten der Foralpolizei aus Navarra, Spanien, wegen der Misshandlung eines Festgenommenen in einer Arrestzelle.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Zwei Regionalpolizisten in Spanien wegen Misshandlung eines Festgenommenen verurteilt
Ein Richter verurteilt zwei Polizisten der Foralpolizei wegen Misshandlung eines Festgenommenen

Die Nachricht beginnt mit einer Verurteilung: Ein Richter hat als erwiesen angesehen, dass zwei Polizisten der Foralpolizei aus Navarra einen Festgenommenen in den Arrestzellen misshandelt haben. Auffällig ist nicht das Urteil, sondern der Kommentar dazu: Der Mann schien keinem schutzbedürftigen Kollektiv anzugehören. Als ob man jemanden nur dann auf den Boden einer Zelle werfen dürfe, wenn das Opfer präsentabel genug für eine Schlagzeile ist.

Die Fakten des Falls sind spärlich und sehr konkret. Im Thread wird darauf hingewiesen, dass die Zeitung erwähnte, der Festgenommene habe eine psychische Erkrankung gehabt. Der Vorfall wird als drei gegen eins beschrieben, mit einem bereits festgenommenen Mann in der Zelle. Kein Publikum. Keine Zeugen. Es ist das Szenario, das sich in jeder Erzählung wiederholt: Ohne Kamera gibt es nichts.

Ohne Aufzeichnung kein Fall: die Geschichte aus einer anderen Arrestzelle

Dem Urteil steht ein Bericht aus erster Hand gegenüber. Jemand erzählt, in Valencia etwas völlig Gleiches erlebt zu haben, in dem kleinen Raum, in dem Festgenommene ausgezogen werden: Man habe ihn erstickt und unter mehreren Beamten eingeklemmt, mit Kopf, Nacken und Rücken am Boden. Minuten ohne Luft. Es gab keine Kameras, und damit blieb es – keine Ermittlung, kein Verantwortlicher.

Dieser Bericht lässt sich nicht überprüfen, und das sollte man sagen. Es gibt auch Zweifel an solchen Versionen, mit dem Verdacht, der Festgenommene habe mehr getan, etwa Widerstand geleistet. Der Zweifel ist berechtigt und zugleich die Falle des Systems: Ohne Bildaufzeichnung wird die Sache ein Glaubwürdigkeitswettstreit.

Von der Maskenstrafe in die Arrestzelle

Zwei Festnahmen aus jener Zeit werden geschildert, und keine hat mit schweren Straftaten zu tun. Eine in Madrid, weil keine Maske getragen wurde. Eine andere im Zug, aus demselben Grund, die damit endete, dass der Festgenommene auf dem Boden einer Zelle lag. Festnahmen wegen einer Ordnungswidrigkeit.

Die Erklärung ist einfach und ziemlich zynisch: Handelte es sich um eine Ordnungswidrigkeit, durfte der Beamte nicht festnehmen. Also musste der Weg über Widerstand gegen die Staatsgewalt oder gar Beleidigung gesucht werden, um den Transport zu rechtfertigen. Von dort in die Zelle ist es nur ein Schritt.

Der Austausch wendet sich dann einem anderen Thema zu: dem Druck auf diejenigen, die Beamte auf der Straße filmen, mit einem erwähnten Vorfall in den frühen Morgenstunden auf dem Platz von Cintruénigo. Dazu gibt es nur unbelegte Behauptungen, also bleibt es dabei.

Kameras in der Zelle und Bodycams: die Maßnahme, die kaum jemand infrage stellt

Hier herrscht gewisser Konsens. Man ist sich einig, dass die Foralpolizei nicht den Ruf einer besonders gewalttätigen Truppe hat, und trotzdem geht man davon aus, dass ein Profi die Fassung nicht verlieren darf, schon gar nicht gegenüber einem Wehrlosen in Gewahrsam. Das immer wieder gezogene Fazit: Videoüberwachung in allen Polizeiwachen und Arrestzellen sowie verpflichtende Bodycams für alle Beamten.

Das zugrunde liegende Misstrauen reicht weiter als eine einzelne Truppe. Niemand mit Waffe – mit oder ohne Dienstmarke – kommt bei diesem Meinungsaustausch gut weg, und im Hintergrund schwebt das Prinzip des Gewaltmonopols des Staates.

Damit ist die Verurteilung rechtskräftig, und die Sache bleibt an der gewohnten Stelle hängen: Was in einer Arrestzelle ohne Kamera passiert, existiert für einen Richter nicht – für den, der es erlebt, aber sehr wohl.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (13 Antworten).

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