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Tod von Laia in Spanien: Lebenslange Haft für Mutter gefordert
Staatsanwaltschaft und Nebenklage fordern lebenslange Haft für die Mutter der getöteten Laia (2) und ihren Partner; Verteidigung plädiert auf Unzurechnungsfähigkeit.
Laia starb mit zwei Jahren: Mutter droht lebenslange Haft
Laia war zwei Jahre alt. Die Geschworenen, die die Abschlussplädoyers im Prozess um ihren Tod gehört haben, erhalten am Montag um 10:30 Uhr den Fragenkatalog zur Urteilsfindung. Damit fällt die Entscheidung zwischen Freispruch und Verurteilung für ihre Mutter, Vanesa Muñoz Pujol, und deren Partner, Cristian Lastanao Valenilla. Die Anklage geht davon aus, dass das Mädchen systematisch gedroht und bis zum Tod geschlagen wurde. Beide Angeklagten bestreiten die Vorwürfe und schieben sich gegenseitig die Schuld zu. Staatsanwaltschaft und Nebenklage fordern lebenslange Freiheitsstrafe mit Revisionsmöglichkeit. Bei einer Verurteilung legt der vorsitzende Richter, Alfonso Ballestín, das Strafmaß fest.
Die Fakten laut Anklage
Das Plädoyer des Staatsanwalts stützt sich auf zwei Aspekte – aktives Handeln und Unterlassen – und schließt keinen aus. Während der 48 Stunden, in denen sich die Peritonitis entwickelte, sahen beide Angeklagten, dass es dem Kind schlecht ging, brachten es aber nicht zum Arzt. Laut Staatsanwaltschaft macht sie dies zu Tätern durch Unterlassung. Einem von ihnen wird zudem der letzte Schlag zugeschrieben, der den Zwölffingerdarm riss und die akute Bauchfellentzündung auslöste.
Die Obduktion ergab ein Detail, das die Nebenklage scharf hervorhob: Eine „Mitursache“ des Todes war das Eindringen von Wasser in den Organismus des Kindes, nachdem es wenige Stunden vor dem Tod in kaltes Wasser getaucht worden war. Im Körper wurden Spuren von Kokain, Hierba und Antidepressiva gefunden, wie in der Verhandlung dargelegt wurde.
Der Anwalt des leiblichen Vaters, Manuel Hatero, argumentierte besonders eindringlich. Er sprach von Heimtücke aufgrund der „Verletzlichkeit und Schutzlosigkeit“ eines zweijährigen Mädchens, von Grausamkeit und einem „unmenschlichen Willen, den Schmerz vorsätzlich zu steigern“. Auch ironisierte er über das Bild, das die Mutter seiner Meinung nach während ihrer Aussage vermittelte.
Warum spricht die Anklage von Mord?
Weil nach Auffassung der Anklage die Merkmale vorliegen, die die Qualifikation vom Totschlag zum Mord heben: Heimtücke wegen der Schutzlosigkeit und Grausamkeit wegen der vorsätzlichen Steigerung des Leidens. Die Staatsanwaltschaft brachte eine wichtige Nuance ein, die bei der Beratung der Geschworenen Gewicht haben könnte: Ihrer Ansicht nach war der Wille der Angeklagten nicht darauf gerichtet, das Leben des Kindes zu beenden.
Diese Nuance passt schwer zur Forderung des Strafmaßes. Die lebenslange Haft ist die härteste Sanktion im System und erfordert eine sehr spezifische rechtliche Einordnung. Daher dreht sich die juristische Debatte weniger um das Geschehene – die brutalsten Fakten werden im Gerichtssaal kaum angezweifelt – als um die genaue Tatbestandsqualifikation und den Grad der Verantwortung jedes Einzelnen.
Zwei unvereinbare Verteidigungsstrategien
Vanessas Anwältin, Teresa Font, behauptet, ihre Mandantin habe sich der „Schwere der Lage nicht bewusst“ gewesen sein und schreibt die Taten ausschließlich Cristian zu. Dessen Anwalt, José Antonio Alonso, vertritt die Gegenposition: Sein Mandant sei dem „Willen von ihr unterworfen“ gewesen. In seinem letzten Wort erklärte der Angeklagte, er habe „zu keinem Zeitpunkt geahnt, dass so etwas passieren könnte“.
Beide Versionen widersprechen sich. Ist eine wahr, kann die andere nicht stimmen, und die Geschworenen müssen entscheiden, welcher sie Glauben schenken oder ob sie beide verwerfen. Dies ist ein häufiges Muster in Prozessen mit zwei Angeklagten für dieselben Taten: Die Verteidigungsstrategie des einen macht den anderen zum wichtigsten Belastungszeugen.
Drei Sorgerechtsentzüge vor Laia
Die Tatsache, die außerhalb des Gerichtssaals am meisten diskutiert wird, ist auch die unbequemste: Das Jugendamt hatte der Mutter das Sorgerecht für drei vorherige Kinder entzogen. Der Aktenvermerk zum Kinderschutz wird damit zur zweiten Anklagebank des Falls und steht im Mittelpunkt eines Großteils der öffentlichen Kritik.
Einige argumentieren, dass ein mutmaßlicher Misshandler den Zugang zu seinen Kindern verwehrt bekommt, während eine Person mit Schutzmaßnahmen gegen andere Minderjährige noch ein Kind bei sich hat. Andere erwidern, dass die Entziehung der elterlichen Sorge eine gerichtliche und administrative Entscheidung ist, die ständig überprüft wird. Über die prozessuale Situation des leiblichen Vaters bezüglich des Sorgerechts kursieren Hypothesen, die durch das bekannte Material nicht bestätigt werden. Man sollte diese nicht voreilig ausschließen.
Ist Psychopathie angeboren oder erworben?
Dies ist die Frage, die über jedem Fall dieser Art schwebt, und sie hat keine abschließende Antwort. Ein Teil der Analyse betrachtet sie als angeboren und chronisch: eine Wesensart, keine heilbare Krankheit, definiert durch die emotionale Distanz zum Leiden anderer. Ein anderer Teil vertritt die Ansicht, dass ein relevanter Anteil solcher Profile durch schwere Kindheitstraumata entsteht.
Die angeführten Beispiele gehen in beide Richtungen. Der Fall der Britin Mary Bell, die als Kind verurteilt wurde, umfasst sens Missbrauch und Misshandlung ab dem vierten Lebensjahr. Der Fall der Amerikanerin Beth Thomas, dokumentiert im Kleinkindalter, löste sich auf, nachdem sie von einer stabilen Familie adoptiert worden war. Ob dies den Unterschied erklärt oder nur zufällig damit einhergeht, weiß niemand.
Das Urteil wird zeigen, ob es sich um Mord handelt und wer dafür verantwortlich ist. Es wird jedoch nicht erklären, wie ein zweijähriges Mädchen in ein Haus gelangte, in dem es laut Anklage monatelang gedroht wurde, noch warum niemand früher eingegriffen hat. Genau dort endet die Geschichte.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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