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Spaniens Wohnungsbewegung stößt an ein Land, in dem 73% Eigentümer sind
73% der Spanier besitzen ihre Wohnung, und 61% der Mietwohnungen gehören Großvermietern – deshalb hat die Wohnungsbewegung in Spanien eine niedrige Decke.
Die Wohnungsbewegung stößt an das Spanien, in dem 73% Eigentümer sind
Die Protestcamps sind wieder am Sol, und die Wohnungsdemonstrationen sind inzwischen auch im Baskenland sichtbar. Doch die Prognose, die unter denen kursiert, den Immobilienmarkt ohne Glauben an die offizielle Erzählung verfolgen, lautet: Die Bewegung wird nichts zu Fall bringen. Nicht aus Mangel an Gründen. Sondern aus sozialer Arithmetik: 73% der Spanier besitzen ihre Wohnung, und dieser Block wählt nicht als Mieter, sondern als Vermögensbesitzer. Auf der anderen Seite steht ein Mietmarkt, der zur Bühne geworden ist, auf der um die Einkommen des Landes gerungen wird.
Wer den Mietmarkt in Spanien kontrolliert
Die Ausgangszahlen lassen wenig Diskussionsraum. Spanien ist eine Eigentümergesellschaft mit einem vergleichsweise schmalen Mietmarkt, der an seiner Spitze stark konzentriert ist: 61% des Mietmarkts gehören Mehrfachvermietern und juristischen Personen, während nur vier von zehn Mietwohnungen einem Vermieter mit einer einzigen Wohnung gehören. Dort beginnt der Streit.
Der Begriff „Mehrfachvermieter“ hat in der öffentlichen Debatte Karriere gemacht und auch Prügel bezogen: Manche halten vor, dass diese Bezeichnung für jemanden mit zwei vermieteten Wohnungen das Problem aufblähe und den kleinen Vermieter entmenschliche. Die Kontroverse ist in Wahrheit eine Frage der Messgröße. Köpfe zählen ist nicht dasselbe wie Ziegel zählen. Tausend Eigentümer mit je einer Wohnung setzen keine Preise; ein einziges Unternehmen mit ganzen Portfolios in einem bestimmten Viertel schon.
Das von Junts blockierte Dekret und die Verteidigung des kleinen Eigentümers
Die Wohnungspolitik ist im Kongress gescheitert. Das erste Dekret kam nicht durch, weil Junts es nicht unterstützte, und die Erklärung, die in der Branche kursiert, lautet, das Gesetz habe Fonds und klassische Vermieter nicht sauber unterschieden. Die Zahlen dieses Lagers deuten in dieselbe Richtung: 44,5% der Mieten entfallen auf Vermieter mit einer Wohnung, 18,3% mit zwei und 8,6% mit drei; Unternehmen, einschließlich des Schwarzmarkts, kämen auf rund 12%. Mehr als 70% der Mieteinnahmen würden an Haushalte mit drei oder weniger Wohnungen gehen.
Vor diesem Hintergrund klang die Senkung der Definition des Großvermieters auf fünf Wohnungen für einen Teil des inländischen Mietsektors wie eine pauschale Bestrafung. Das Gegenargument ist unbequemer: Wenn die Schwelle so weit gesenkt wurde, dann weil bei zehn nichts herauskam. Während über das Etikett gestritten wird, zahlt der Mieter weiter die Zeche.
Barcelona: 3.155 Eigentümer mit 35% der Mietwohnungen
Die landesweite Statistik verschattet, was auf der Straße passiert. In Barcelona kontrollieren 3.155 Eigentümer 35% der Mietwohnungen, und die Großvermieter zusammen kommen auf rund 45%. In Madrid und Málaga wiederholt sich das Muster: Fonds und Gesellschaften kaufen segmentweise und ganze Gebäude. Wer diese These vertritt, hält dagegen, dass Preissetzungsmacht nicht am Anteil am Wohnungsbestand gemessen wird, sondern an der Verhandlungsmacht; wer sie widerlegt, antwortet trocken: Mit 8% eines Produkts kontrolliert man den Preis von nichts.
In der katalanischen Hauptstadt gehören zudem vier von zehn Mietwohnungen Eigentümern mit einer einzigen Immobilie. Beides ist gleichzeitig wahr, und genau da liegt der Knoten.
Der Artikel 47, der nie angewendet wird
Die Verfassung bestimmt in Artikel 47, dass die öffentlichen Gewalten die Bodennutzung regeln, um Spekulation zu verhindern, und dass die Gemeinschaft an den städtischen Wertsteigerungen beteiligt wird. Es ist ein ausdrücklicher Auftrag, aber ein Leitprinzip, kein vor Gericht einklagbares Recht. Das Privateigentum des Artikels 33 genießt dagegen verstärkten Schutz. Wenn beide kollidieren, neigt sich die Rechtsordnung zum Eigentümer.
Das Ergebnis hat Namen und Gesicht. Zum Symbol gewordener Fall ist der einer 87-jährigen behinderten Frau, die aus der Wohnung geräumt wurde, in der sie 70 Jahre gelebt hatte, von einem Fonds, der das Gebäude zum Schleuderpreis gekauft hatte; nach der kursierenden Version lehnte der neue Besitzer jede Verhandlung ab. Das Gesetz stand in diesem Duell nicht auf ihrer Seite.
Warum in Spanien kein günstiger Wohnungsbau entsteht
Hier spaltet sich die Diagnose. Ein Lager verweist auf das Angebotsdefizit: Ein halbes Jahrhundert ohne Bau von bezahlbarem Wohnraum, bei einer Bevölkerung von rund 50 Millionen, die um eine halbe Million pro Jahr wächst, ist ein garantiertes Rezept für explodierende Preise. Für diese Seite ist der Streit über die Eigentumsfrage zweitrangig: Niemand verschenkt eine Wohnung.
Das andere Lager verweist auf die Natur des Vermögenswerts. Bauen ist durch Boden begrenzt, und städtischer Boden ist strukturell spekulativ; Immobilien funktionieren als Wertspeicher, werden vererbt und zementieren die Ungleichheit zwischen den Generationen. Daher argumentieren viele, keine Partei werde etwas bewegen, weil ein Teil der politischen Klasse und der Gesellschaft ihr Kapital in Form von Ziegeln hält. Der Vorwurf des „Angriffs auf die Mittelschicht“ ist in diesem Rahmen der perfekte Schild.
Das belgische Modell gegen Heuschreckenfonds
Während das spanische Dekret scheitert, lautet das Argument, das auf den Plattformen für das Recht auf Wohnen am häufigsten fällt: Es gibt einen Präzedenzfall. Belgien verabschiedete ein Gesetz, das die Gewinne von Fonds begrenzte, wenn sie einen Staat angriffen. Wenn sich der Gewinn einer Gesellschaft deckeln lässt, wenn die Verwaltung der Geschädigte ist, dann ist die logische Frage, warum nicht auch, wenn eine Familie der Geschädigte ist. Der Starvorschlag, der durch die Manifeste geistert: öffentlicher Mietwohnungsbau in industriellem Maßstab, Enteignung oder Verstaatlichung der Portfolios von Großvermietern und Herausnahme des Bodens aus dem Spekulationsmarkt. Klingt nach Wahlprogramm. Wer das bezahlt, hat noch niemand erklärt.
Die Debatte scheitert immer am selben Punkt. Landesweite und lokale Daten passen nicht zusammen, Prozente werden je nach Argumentationsbedarf nach Köpfen oder nach Wohnungen gezählt, und das eigentumsorientierte Spanien beharrt darauf, dass seine Wohnung der letzte Gesellschaftsvertrag ist, der ihm geblieben ist. Mit diesen Ausgangsbedingungen hat die Wohnungsbewegung eine niedrigere Decke als ihre Transparente.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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