Spanien: Selbstständige zahlen erneut 315 Euro, obwohl sie noch nichts fakturiert haben

In Spanien fällt der Selbstständigenbeitrag auch ohne Einnahmen an. In Großbritannien wird erst ab 6.725 £ Jahresgewinn gezahlt. So funktioniert es.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

In Spanien entsteht der Selbstständigenbeitrag allein durch die Anmeldung im RETA (dem Sonderversicherungssystem für Selbstständige), nicht durch Rechnungsstellung: Ein Selbstständiger ohne Einnahmen kann mitten im Januar eine Abbuchung von 315 Euro erhalten. In Großbritannien hingegen gibt es keinen festen Monatsbeitrag, und Beiträge fallen erst ab einer jährlichen Gewinnschwelle an.

Die Szene wiederholt sich jeden Monat: Die Bank meldet eine Abbuchung von **315 Euro** vom Konto eines Selbstständigen, der in diesem Jahr noch keine einzige Rechnung gestellt hat. Der Posten, **TGSS R.E. Autónomos**, ist weder ein Fehler noch eine versteckte Gebühr. Es ist der Beitrag, den die Tesorería General de la Seguridad Social (die spanische Sozialversicherungskasse) von jedem verlangt, der im Régimen Especial de Trabajadores Autónomos (RETA) angemeldet ist – ganz gleich, ob er etwas verdient hat oder nicht.

## Der Beitrag wird für die Anmeldung gezahlt, nicht fürs Fakturieren

In Spanien verpflichtet die Anmeldung im RETA von Tag eins an zur Beitragszahlung. Das seit 2023 geltende System der Beitragsberechnung nach tatsächlichen Einkünften erlaubt die Wahl von Beitragsbemessungsstufen je nach erwarteten Nettoerträgen, hebt die Pflicht aber nicht auf: Wer wenig zu verdienen erwartet, kann die Mindestbasis wählen und muss trotzdem zahlen. Der Beitrag wird nicht ausgesetzt, weil das Geschäft ruht. Er wird nur unterbrochen, wenn man sich aus dem System abmeldet oder eine Arbeitsunfähigkeit nachweist – und die Abmeldung ist nicht automatisch: Sie muss beantragt werden.

Genau das verwirrt Einsteiger am meisten. Die Logik des spanischen Systems ist beitragsbezogen und anmeldebasiert: Man zahlt, um Anspruch auf Rente und Leistungen zu erwerben, nicht als Steuer auf das Erwirtschaftete. Das praktische Ergebnis: Ein Selbstständiger kann monatelang Beiträge ohne eine einzige Einnahme ansammeln, und die Schuld wächst, obwohl die Aktivität null ist.

## Großbritannien: kein fester Beitrag und eine Gewinnschwelle

Der Kontrast zum britischen Modell ist beachtlich. Dort gibt es keinen verpflichtenden Monatsbeitrag für *sole traders*. Die Beiträge zur Sozialversicherung (National Insurance) und die Einkommensteuer werden über die jährliche Erklärung (*Self Assessment*) abgerechnet und auf der Grundlage der Nettogewinne berechnet.

Unter **6.725 £** Jahresgewinn besteht keine Beitragspflicht; wer Ansprüche wie die staatliche Rente behalten will, kann freiwillige Beiträge der Klasse 2 leisten, etwa **3,45 £** pro Woche. Über **12.570 £** fällt der Beitrag der Klasse 4 an: **6 %** auf Gewinne zwischen 12.570 und 50.270 £ und **2 %** darüber. All das wird nicht monatlich abgebucht, sondern mit dem HMRC abgerechnet, in der Regel am **31. Januar** und **31. Juli**. Der steuerliche Grundfreibetrag liegt bei denselben 12.570 £.

## Der eigentliche Vorwurf: Wettbewerb mit einem 300-Euro-Rucksack

Der Ärger über die Abbuchung betrifft nicht nur den Betrag. Es ist das Gefühl, im Nachteil zu konkurrieren. Ein spanischer Selbstständiger, der sich um einen öffentlichen Auftrag in einem anderen europäischen Land bewirbt, schleppt eine Kostenstruktur fester Ausgaben mit, die sein britischer Konkurrent nicht hat: Der Beitrag wird gezahlt, auch wenn das Projekt nie startet. Dieser Unterschied kann über eine Zuschlagsentscheidung entscheiden.

Die Debatte über die Förderung von Unternehmertum fügt eine weitere Ebene hinzu. Mittel für *Start-ups*, Inkubatoren oder Innovationshubs gibt es, aber sie erreichen nicht diejenigen, die noch nichts fakturiert haben. Der Beitrag kommt dagegen pünktlich jeden Monat.

Vorsicht: Die genannten Beiträge und Schwellenwerte entsprechen der jeweils geltenden Rechtslage und können sich ändern. Vor Entscheidungen über Anmeldungen, Abmeldungen oder Beitragsbemessungsgrundlagen empfiehlt sich eine Rücksprache mit der Sozialversicherung oder einem Steuerberater.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (9 Antworten).

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