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Richter genehmigt Geschlechtswechsel, Standesamt kann ihn nicht eintragen
Ein Richter erkennt den Geschlechtswechsel an, doch das Standesamt (Registro Civil) kann die Änderung nicht vornehmen: Das Gesetz verspricht ein Recht, das die Verwaltung nicht umsetzen kann.
Der Richter gewährt das Recht, die Behörde weiß es nicht einzutragen
Im August 2018 erhält eine Person, die sich geschlechtlich als Mann und genderbezogen als Frau identifiziert, die Antwort eines Richters am Standesamt auf ihren Antrag auf Registrierung der Änderung. Der Bescheid ist inhaltlich positiv: Ihr Antrag „ist rechtens“. Das Problem liegt woanders. Das Computersystem sieht diesen Vorgang nicht vor, sodass die Anordnung nur eine theoretische Anerkennung bleibt. Der Betroffene fasst den Fall so zusammen: Der Richter gibt ihm recht, aber er kann sein Recht aufgrund technischer Mängel nicht „vollumfänglich“ ausüben.
Daraus entwickelt sich über Jahre hinweg eine Diskussion, die von einer verwaltungstechnischen Anekdote zu zwei großen Fragen springt: Wie weit reicht ein Gesetz zur Selbstbestimmung der Geschlechtsidentität und was passiert, wenn der Staatsapparat nicht bereit ist, es anzuwenden?
Was verlangt ein Gesetz zur Selbstbestimmung der Geschlechtsidentität?
Die Antwort hängt davon ab, wer das Dokument unterzeichnet. Während das staatliche Standesamt feststeckt, bearbeitet die Generalitat Valenciana denselben Antragstyp im Rahmen des Gesetzes 8/2017, dem umfassenden Gesetz zur Anerkennung des Rechts auf Geschlechtsidentität und -ausdruck. Das vom Antragsteller beschriebene Verfahren ist rein administrativ: Kopie des DNI, Passfoto, Meldebescheinigung und das in Artikel 9.2 der Norm vorgesehene Formular, verwaltet von der Valencianischen Agentur für Gleichstellung in der Vielfalt. Die Autonome Gemeinschaft erkenne sein Recht „vollumfänglich“ an, sagt er.
Der Kontrast zwischen den beiden Ebenen erklärt einen Großteil des Ärgers. Ein regionales Gesetz geht den Weg der Selbsterkenntnis; das allgemeine Standesamt bleibt an ein Modell gebunden, das jede Akte in ein binäres Kästchen zwingt. Der Antragsteller wendet sich schriftlich an das Justizministerium — damals geleitet von Dolores Delgado —, damit sie „die Probleme“ behebt, die ihn daran hindern, das abzuschließen, was das Gesetz ihm bereits zugesteht.
Die unbequeme Seite: Quoten, Sport und Förderungen
Nicht alle betrachten den Fall durch dieselbe Brille. Manche lesen ihn als Riss im System selbst: Wenn das Gesetz die empfundene Identität anerkennt, was hindert jemanden daran, sich auf eine reservierte Stelle zu bewerben, in der Frauenkategorie anzutreten oder Inklusionsfördermittel zu beantragen? Diese Zweifel sind nicht abstrakt. Der Betroffene hat selbst geschrieben, dass er „als Frau“ antreten dürfe, wenn er wolle, und dass Bartwuchs oder Gewichtheben ihn nicht „weniger weiblich“ machen.
Die Einwände gruppieren sich in zwei Strömungen. Eine Gruppe vertritt die Ansicht, dass diese Gesetze für den Zivil- und Gesundheitsbereich gedacht waren, nicht für sportliche Leistung oder Beschäftigungsquoten. Die andere Gruppe entgegnet, dass diese Angst den Fall instrumentalisiere und der Zugang zu Rechten nicht vom Aussehen abhängig gemacht werden könne. Die Debatte ist nicht abgeschlossen.
Der Schatten der Echtheit des Dokuments
Im Verlauf der Diskussion taucht eine weitere, skeptischere Linie auf. Es wird die Rolle, die Schriftart, die Position der Heftklammer und sogar die Art und Weise infrage gestellt, wie das Blatt im Umschlag gefaltet wurde. „Weder das Papier, noch der Inhalt, noch der Kopfzeile… lassen mich glauben, dass dieses Schreiben echt sein könnte“, fasst eine der Antworten zusammen. Andere gehen weiter und sprechen von einer Inszenierung mit Provokationsabsicht.
Der Betroffene widerspricht detailliert: Er behauptet, die Anordnung sei eine „wortgetreue Kopie“, der Code im Dokument sei die Verfolgungsnummer des Computersystems und die Umschläge der Justizverwaltung seien nicht die der Steuerbehörde. Er ermutigt sogar dazu, bei der Einheit für Cyberkriminalität anonym Anzeige zu erstatten, falls jemand glaubt, er habe einen offiziellen Stempel gefälscht. Der endgültige Beweis — die Antwort des Ministeriums — steht noch aus.
Wie lange dauert ein Geschlechtswechsel im Standesamt wirklich?
Die Fristen, die von denen genannt werden, die den Fall verfolgt haben, sind alles andere als agil. Eine der neuesten Antworten gibt das Maß der Wartezeit an: Sie nennt einen Termin beim Standesamt „in 25 Tagen“, um „diesen Albtraum hinter sich zu lassen“. Eine andere ironisiert über den bürokratischen Preis des Weges: das Etikett der Pathologie, das einige Vorschriften noch immer verlangen, und die Lohnkürzung von 33 %, die ihm laut einer in der Diskussion angestellten Berechnung drohe, wenn er zum weiblichen Geschlecht wechselt, bedingt durch den Gender Pay Gap.
Ein juristisches Detail schleicht sich am Rand herein: Das staatliche Gesetz gegen Gewalt an Frauen, das Organische Gesetz 1/2004, gilt für Personen unterschiedlichen Geschlechts, eine Nuance, die den Antragsteller nach seiner Lesart außerhalb ihres Schutzes stellt. Dazwischen liegt das Wesentliche. Es gibt ein Gesetz, es gibt einen Richter, der es anwenden will, und es gibt ein Standesamt, das nicht weiß, wie es dies registrieren soll. Jahre später passt das anerkannte Recht immer noch nicht in das Formular.
Kann ein Recht, das das Gesetz gewährt, wegen der Unfähigkeit des Systems, es einzutragen, schwebend bleiben?
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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