Privatanklage fordert Haft für Vaterschafts-E-Mails

Die spanische Staatsanwaltschaft sieht keine Straftat, doch die Privatanklage fordert Haft und 6.000 Euro für E-Mails an die Mutter seines Kindes. Der Vaterschaftsprozess ist für Dezember angesetzt.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Privatanklage fordert Haft für Vaterschafts-E-Mails
Privatanklage fordert Haft für Vaterschafts-E-Mails

Die Staatsanwaltschaft (Fiscalía) sieht keine Straftat. Die Privatanklage, vertreten durch die Anwältin und den Gerichtsvollzieher der Klägerin, fordert ein Jahr Haft und 6.000 Euro Entschädigung, so die Darstellung des Angeklagten. Im Mittelpunkt steht ein im Juni 2023 geborener Junge, den der Angeklagte nach eigenen Angaben nie gesehen hat. Der Prozess über die Vaterschaftsklage, ursprünglich für den 14. Oktober geplant, wurde nun endgültig auf den 16. Dezember festgelegt – zweieinhalb Jahre nach Zahlung der Klagegebühr. Der Beschuldigte, ohne Vorstrafen, steht vor seinem ersten Strafprozess mit einer Kaution von 1.000 Euro.

Der Fall, der wegen mutmaßlicher Nachstellung (Stalking) verfolgt wird, basiert auf E-Mails und Besuchen, die der Angeklagte als Versuche beschreibt, die Beziehung vor der Schwangerschaft wieder aufzunehmen und später sein Kind kennenzulernen. Die Staatsanwaltschaft hat die vollständige Einstellung des Verfahrens (sobreseimiento libre) beantragt. Die Privatanklage hält an ihrem Strafmaß fest. Die Distanz zwischen diesen Positionen ist der Kern eines seit Monaten laufenden Verfahrens.

Was genau fordert die Privatanklage?

Die Privatanklage, ausgeübt durch die Anwältin und den Gerichtsvollzieher der Klägerin, verlangt ein Jahr Gefängnis und 6.000 Euro Entschädigung, laut Darstellung des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft hingegen argumentiert, dass keine Straftat vorliegt, und hat die vollständige Einstellung beantragt. Diese Abweichung ist ungewöhnlich: Wenn die öffentliche Anklagebehörde keine Hinweise sieht, befindet sich die Privatanklage in einer schwachen Position, da Richter das Kriterium des Staatsanwalts meist genau prüfen.

Der Angeklagte behauptet, die E-Mails seien zuerst mit Zuneigung und später mit Respekt geschrieben worden, nachdem die Beziehung zerbrochen war. Er legt Nachrichten und Audios vor, in denen die Klägerin laut seiner Version die Vaterschaft anerkennt und ihre Anwältin für die Anzeige verantwortlich macht. Er gibt auch an, dass sie ihn im Oktober 2024 entsperrt habe, sich für die Verheimlichung des Kindes entschuldigt habe und ihm gesagt habe, sie könne die Anzeige nicht zurückziehen, auch wenn sie wolle. Danach habe sie ihn erneut gesperrt.

Kind im Juni 2023 geboren und nicht anerkannt

Das Kind wurde im Juni 2023 geboren. Der Angeklagte versichert, es nie gesehen zu haben, und dass die Vaterschaftsklage noch aussteht. Der Prozess, ursprünglich für den 14. Oktober vorgesehen, wurde auf den 16. Dezember festgelegt, zweieinhalb Jahre nach Zahlung der Klagegebühr. Die Vaterschaftsklage und das Strafverfahren verlaufen getrennt mit unterschiedlichen Zeitplänen.

Der Beschuldigte hat keine Vorstrafen. Es ist sein erster Strafprozess als Angeklagter. Die Kaution von 1.000 Euro ist eine der vorsorglichen Maßnahmen im Verfahren, so der Angeklagte. Die Privatanklage fordert 6.000 Euro Entschädigung, eine Summe, die laut dem Angeklagten keinem nachgewiesenen Schaden entspricht.

Rolle der Staatsanwaltschaft bei fehlender Straftat

Die Staatsanwaltschaft hat die vollständige Einstellung des Verfahrens beantragt. Das bedeutet, sie erkennt keine Anhaltspunkte für eine Straftat in den gemeldeten Fakten. Wenn der Staatsanwalt in diesem Sinne urteilt, kann die Privatanklage ihren Antrag aufrechterhalten, aber der Richter bewertet diese Position besonders sorgfältig. In der Praxis fällt es einer allein gelassenen Privatanklage oft schwer, eine Verurteilung durchzusetzen.

Der Angeklagte behauptet, die Klägerin habe im Oktober 2024 eingeräumt, die Anzeige auf Anweisung ihrer Anwältin erstattet zu haben, und sie nicht mehr zurücknehmen zu können. Er legt entsprechende Nachrichten und Audios vor. Die Privatanklage hält ihrerseits am Strafmaß fest. Der Straf- und der Vaterschaftsprozess gehen getrennte Wege.

Justizkalender: Zweieinhalb Jahre bis zum Vaterschaftsprozess

Die Vaterschaftsklage wurde vor zweieinhalb Jahren eingereicht, so der Angeklagte. Der Prozess sollte am 14. Oktober stattfinden und wurde nun auf den 16. Dezember festgelegt. Der Angeklagte betont, dass das Kind bereits zweieinhalb Jahre alt sei und er es nicht sehen konnte. Die Zeitspanne zwischen Klageeinreichung und Verhandlung ist einer der am meisten kritisierten Punkte.

Das Strafverfahren läuft unterdessen weiter. Die Kaution von 1.000 Euro sowie die Forderung nach einem Jahr Haft und 6.000 Euro Entschädigung sind die Zahlen der Privatanklage, laut Darstellung des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft sieht keine Straftat. Der Strafprozess hat noch nicht stattgefunden.

Was könnte am 16. Dezember passieren?

Am 16. Dezember ist der Prozess über die Vaterschaftsklage angesetzt. Das Strafverfahren bleibt offen. Die Staatsanwaltschaft hat die vollständige Einstellung beantragt. Die Privatanklage hält an der Forderung nach einem Jahr Haft und 6.000 Euro fest, so der Angeklagte. Der Beschuldigte ohne Vorstrafen steht vor seinem ersten Strafprozess.

Der Fortgang des Falls hängt vom Verlauf der Verhandlung ab. Folgt der Richter dem Kriterium des Staatsanwalts, könnte das Verfahren eingestellt werden. Hält die Privatanklage an ihrem Antrag fest, findet der Prozess statt und der Richter entscheidet. Der Angeklagte behauptet, Nachrichten und Audios zu haben, die seine Version belegen. Die Klägerin hält die Anschuldigung ihrerseits durch ihre Anwältin und den Gerichtsvollzieher aufrecht.



Die Distanz zwischen dem, was die Staatsanwaltschaft fordert, und dem, was die Privatanklage fordert, ist der Kern der Sache. Ein Jahr Haft und 6.000 Euro gegenüber einer vollständigen Einstellung. Unterdessen schreitet der Vaterschaftsprozess voran. Das Kind ist zweieinhalb Jahre alt. Noch wurde kein Urteil gesprochen.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (138 Antworten).

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