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Kunde besiegt Orange ohne Prozess und Verbraucherschutz: Er hörte einfach auf zu zahlen
Ein Kunde schildert, wie er die Mindestvertragslaufzeit von Orange umging, indem er den Bankeinzug kündigte, und wie das Inkassobüro nach sechs Monaten Anrufen aufgab.
Der Kunde, der Orange in die Knie zwang, indem er den Bankeinzug stoppte
Es gibt einen Weg, einen Krieg zu gewinnen, ohne an einer einzigen Schlacht teilzunehmen: nicht zahlen. Ein Orange-Kunde erzählt, wie ihm nach 45 Minuten am Telefon mit drei verschiedenen Mitarbeitern, drei verschiedenen Nummern und drei verschiedenen Codes die Firma mitteilte, er könne nicht kündigen, weil er in einer Mindestlaufzeit stecke, «die sie sich ausgedacht hätten». Am nächsten Tag wies er seine Bank an, den Bankeinzug zu widerrufen. Kein Euro mehr. Sechs Monate lang Anrufe von einer Inkassonummer, 911117350, die bei ihm nie klingelten. Im Februar gab das Inkassobüro auf.
Der Fall deckt eine Asymmetrie auf, die jeder Kunde kennt: Die Anmeldung kostet einen Anruf; die Kündigung eine Odyssee. Und wenn aus der Odyssee eine Mauer wird, wählen manche Kunden den Weg der Tat —die Zahlung blockieren— statt einer förmlichen Beschwerde. Die Frage ist, ob das ein Sieg ist oder eine aufgeschobene Rechnung.
Was passiert, wenn der Kunde ohne eingeschriebenen Brief aufhört zu zahlen
Die ursprüngliche Geschichte liest sich ein wenig wie eine persönliche Abrechnung, aber das Verfahren ist wiederholbar, und mehrere Kunden bei verschiedenen Anbietern haben es ausprobiert. Der Ablauf ist immer ähnlich: Kündigungsanruf, Ablehnung wegen der Mindestlaufzeit, Widerruf der Lastschriften bei der Bank und behördliches Schweigen. Die Firma antwortet mit einer Flut von Anrufen eines Inkassounternehmens. Wenn der Schuldner Anrufe blockiert hat, stirbt das Verfahren an Erschöpfung.
Dort beginnt das eigentliche Risiko. Die Aufnahme in eine Schuldnerdatei ist keine abstrakte Drohung: Sie erfordert, wie im Gespräch erwähnt, eine förmliche Benachrichtigung des Betroffenen —eingeschriebener Brief oder eingeschriebene Mitteilung— und verfällt, wenn der Forderung widersprochen wird. Wer diese Benachrichtigung nie erhalten hat, hat Argumente für eine Beschwerde; wer die Zahlung einfach ignoriert hat, nicht.
Die Mindestlaufzeit: der Vertrag, an den sich niemand erinnert
Der am meisten umstrittene Punkt ist, ob es die Mindestlaufzeit überhaupt gab. Ein Kunde führt an, dass er sein ADSL zu einem günstigen Preis verlängert hat und dass bei einem Rückzug mitten im Jahr die vereinbarte Vertragsstrafe fällig wird. Ein anderer erinnert sich an eine Laufzeit von 18 Monaten, die irgendwie als 24 auftauchte. Die Grenze zwischen unzulässiger Klausel und legitimer Verpflichtung zieht nicht der Ärger des Kunden, sondern das Papier.
Daher lautet der häufigste Rat: alles schriftlich festhalten — ein eingeschriebener Brief mit der Kündigung und dem Hinweis, dass keine Mindestlaufzeit besteht. Er kostet «um die zwanzig Euro», macht aber aus einer mündlichen Beschwerde ein datiertes Dokument. Der Kunde hat das Sagen, ja, aber mit Rückschein.
Schuldnerdatei: Strafe oder Hintergrundrauschen?
An dieser Stelle spaltet sich die Geschichte. Die eine Seite warnt, dass ein Eintrag in einer Schuldnerdatei jeden Kreditantrag zunichtemacht: Die Risikabteilungen hören keine Geschichten, sie sehen nur einen Eintrag. Die andere Seite relativiert: Bei Telefonforderungen von wenigen Euro haben die Institute gelernt, die Spreu vom Weizen zu trennen, und manche stehen seit Jahren in der Liste, ohne dass ihnen etwas verweigert wurde.
Der Mittelweg, der sich abzeichnet, ist die Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde (Agencia Española de Protección de Datos) wegen unzulässiger Datenverwendung und bei der Verbraucherbeschwerdestelle für Telekommunikation (Oficina de Atención al Usuario de Telecomunicaciones) wegen Kündigungen. Manche haben auf diesem Weg erreicht, dass der Anbieter eine Gutschrift ausstellt und sich entschuldigt — ohne jemals ein Gericht zu betreten.
Das Mahnverfahren, das Monate später kommt
Die unbequemste Warnung aus dem Austausch: Der Sieg durch Schweigen ist nicht endgültig. Ein Mahnverfahren (monitorio) vor Gericht kann über den Schnellweg in einer Kontopfändung enden, und dann muss man mit Papieren beweisen, dass es keine Mindestlaufzeit gab. Den Vertrag, den Rücksendebeleg des Routers und jede Kommunikation mit dem Anbieter aufzubewahren ist keine Marotte mehr, sondern eine günstige Versicherung.
Die Schlussfolgerung, die sich aufdrängt, ist nicht episch: Man kann einem Telekomanbieter Paroli bieten, aber man sollte es mit Dokumenten tun und nicht nur mit einem widerrufenen Bankeinzug. Wie viele dieser «ausgedachten» Mindestlaufzeiten hielten einem eingeschriebenen Brief stand?
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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