García Ortiz: Verurteilung wegen Leaks an Ayusos Partner

Der Oberste Gerichtshof Spaniens verurteilt Generalstaatsanwalt García Ortiz zu zwei Jahren Amtsenthebung wegen Offenlegung vertraulicher Daten.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

García Ortiz: Verurteilung wegen Leaks an Ayusos Partner
Oberster Gerichtshof verurteilt García Ortiz wegen Leaks

Die Strafkammer des Tribunal Supremo hat Álvaro García Ortiz, den spanischen Generalstaatsanwalt (Fiscal General del Estado), zu zwei Jahren Amtsenthebung wegen des Verbrechens der Offenlegung vertraulicher Daten verurteilt. Das 233-seitige Urteil besagt, dass die E-Mail des Partners von Isabel Díaz Ayuso — in der dieser seine Steuerdelikte einräumte — entweder vom Generalstaatsanwalt selbst oder aus seinem Umfeld mit dessen Wissen geleakt wurde. Die Entscheidung erging mehr als zwei Wochen nach Bekanntgabe der Verurteilungsabsicht und unterstreicht einen zentralen Punkt: Die Verschwiegenheitspflicht des Generalstaatsanwalts „erlischt nicht dadurch, dass die Informationen bereits öffentlich behandelt wurden“.

Was das Urteil genau feststellt

Das Gericht schenkt den Aussagen der Journalisten, die im Verfahren ausgesagt haben, keinen Glauben. Es sieht es als erwiesen an, dass der Leak aus dem Umfeld des Generalstaatsanwalts oder von ihm selbst stammt und dass er eine „verstärkte Pflicht zur Geheimhaltung“ verletzt hat, ohne dies rechtfertigen zu können. Das Urteil befasst sich auch mit der späteren Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft, die laut Gericht wörtliche Passagen aus der geleakten E-Mail enthielt. Die Verteidigung von García Ortiz kündigte an, so bald wie möglich die Nichtigkeitserklärung des Urteils zu beantragen, um vor das Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional) zu ziehen.

Warum das Gericht die Beweislage für ausreichend hält

Das Urteil stützt sich auf Indizien, nicht auf einen direkten Beweis für den Leak. Manche argumentieren, dass schon ein Viertel dieser Indizien für eine Verurteilung ausgereicht hätte, während andere entgegnen, ein Indiz sei jede Fantasie, die in eine vorherige Hypothese passt. Das Gericht führt an, dass der Generalstaatsanwalt seine Nachrichten gelöscht habe, die Pressemitteilung den Inhalt der E-Mail wortwörtlich wiedergegeben habe und die Beweiskette auf sein Umfeld hinweise. Die Nebenklage und die Verteidigung sind uneins darüber, ob diese Elemente für eine strafrechtliche Verurteilung ohne direkten Beweis genügen.

Reaktionen: Von Begnadigung bis Verfassungsgericht

Das Urteil spaltet die öffentliche Debatte. Einige halten die Entscheidung für fehlerfrei und meinen, nur das Fehlen direkter Beweise habe eine härtere Strafe verhindert. Andere sprechen von einem „justiziellen Putsch“ und erwarten, dass das Verfassungsgericht die Verurteilung aufheben wird, wie es bei anderen jüngsten Fällen geschehen ist. Dazwischen steht die Erwartung einer Begnadigung (Indulto). Der Generalstaatsanwalt selbst hat angekündigt, die Nichtigkeitserklärung des Urteils anzustreben.

Wie geht es weiter mit dem Generalstaatsanwalt?

Die Verurteilung bedeutet das Ende seiner Amtszeit. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleibt García Ortiz zunächst im Amt, bis alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Sein Anwalt betont, man werde alle juristischen Wege nutzen, um die Unschuld seines Mandanten zu beweisen. Politisch ist die Situation heikel: Die Regierung muss nun über eine Nachfolge entscheiden, während die Opposition die sofortige Absetzung fordert. Das Verfahren am Verfassungsgericht dürfte Monate dauern.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (152 Antworten).

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